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in dem Process als vindex aufzutreten, so kann sie nicht
manum depellere, als praes wird sie einfach zurückgewiesen
u. s. w. Kurz, die Versuche, zu intercediren, welche
von weiblicher Seite gemacht werden, gelangen nicht
zum Ziele.
Es liegt auf der Hand, dass hierbei immer von
vornherein gegen den Willen der mulier verfahren wird,
sie meldet sich als defensor, als praes, als vindex,
sehr zu ihrem Aerger wird sie refüsirt. Die Intervention
wird nicht zugegeben; non permittitur mulieri defendere; -
die Obrigkeit macht ihr den Akt der Intervention
unmöglich.
Defensor, praes und vindex haben also nicht hinsichtlich ¬
der Wirkung Eigenthümliches, wohl aber sondern ¬
sich diese processualischen Akte von den übrigen
Processakten dadurch ab, dass sie unter einen gemeinsamen -
Begriff fallen, den der Intercessio. Intercedere
heisst dazwischentreten, und aus dieser Grundbedeutung
gehen die übertragenen hervor. Wer dazwischentritt,
wird gewöhnlich hindern, oder legt sich zwischen den
Handelnden und seine Thätigkeit. Also das Negative,
das Hindern, wird das gemeinsame Merkmal aller Inter
cession sein müssen, so schr natürlich diejenigen Handlungen, ¬
die in den verschiedenen Gebieten menschlicher
Thätigkeit als Intercessionen bezeichnet werden, auch
im übrigen von einander verschieden sein werden.
Bei der Intercession des Staatsrechtes nun liegt das
negative Merkmal klar zu Tage; der Beamte, der intercedirt, -
verhindert, dass Beschluss, lex, decretum gefasst
werde. Worin liegt die intercessio beim defendere etc.?
Der defensor vindex praes tritt zwischen den Kläger