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Aber wir haben allen Grund, anzunehmen, dass die
defensio nicht immer diese bescheidene Stellung einnahm,
in der sie blos der Consequenz wegen unter das Senatsconsult -
mit eingezogen wurde.
Dass den Frauen die Intercession im Allgemeinen
untersagt worden, ist erst durch Augustus und Claudius
geschehen.
Sollte ihnen bis dahin auch das defendere gestattet
gewesen sein?
Defensio ist ein processualischer Akt im Interesse
eines Anderen. So gut nun den Frauen jede Thätigkeit
in Processen Anderer untersagt war’), musste ihnen
auch das defendere verboten sein. Nun führt Ulpian
das pro aliis ne postulent zurück auf eine fabelhafte
Carfania. Dies Verbot muss also schon ziemlich alt gewesen ¬
sein. Ebenso wird, dass Frauen nicht Richter,
dass sie nicht procuratores auf Seiten des Klägers sein
dürfen etc., von den Juristen öfters und in einer Weise
angeführt, dass kaum ein Zweifel daran sein kann, dass
dies uraltes Herkommen ist.
Also herkömmlich, wie alle amtliche Thätigkeit,
war ihnen auch das defendere unmöglich, — das defendere,
und, werden wir hinzufügen können, wohl auch der Eintritt ¬
in einen Process als vindex und als praes litis et
vindiciarum.
Dabei ist nicht an eine Ungültigkeit zu denken,
sondern es ist ihnen einfach unmöglich gemacht, die
Function auszuüben; meldet sich ein Weib als Defendentin, ¬
so giebt der Prätor keine Formel, versucht sie
*) L. 2 pr. de R. J. L. 1 § 5 D. 3, 1.