Einleitung.
wendig gewesen, um ihn auszubilden und zu seiner gegenwärtigen Vollkommenheit ¬
zu bringen. Allmählig und langsam, in Verbindung mit der Entwickelung
und dem Gange des Handels, an der Hand der kaufmännischen Erfahrung, hat
sich der Wechsel entwickelt und die Gesetzgebung sich seiner erst angenommen, nachdem ¬
er bereits Jahrhunderte im Gebrauche des Handels sich befunden hatte und
als die Grundlage des merkantilen Verkehrs allgemein anerkannt worden war
Selbst die Zeit und der Ort des Ursprunges sind nicht bestimmt; die historischen
Studien darüber verlieren sich in dem Dunkel des Sagenkreises
Der Wechsel ist aus dem kaufmännischen Bedürfnisse des Mittelalters hervorgegangen, ¬
durch viele glückliche Umstände in seiner Bildung und Ausbreitung
gefördert, aber auch durch Widerwärtigkeiten und Anfeindungen mancherlei Art
darin aufgehalten und gehemmt worden. Am frühesten und am schönsten, begünstigt ¬
durch Lage, Freiheit und die Erinnerung an frühere Größe und Macht,
ist im Mittelalter das Städtewesen in Italien erblüht. Da glänzten durch Reichthum, ¬
Macht und Bildung schon frühzeitig Genua, Mailand, Venedig, Pisa
und andere wichtige Städte in Ober- und Unter-Italien. Dieser Glanz und
Reichthum der italienischen Städte waren die Früchte des weitausgedehnten Handels, ¬
welchen Italien schon im 8. Jahrhundert zu Wasser und zu Lande nach allen
Theilen der bekannten Erde entweder selbst trieb oder durch Zwischenhändler vermittelte. ¬
Der Weldhandel ruhte im Mittelalter zumeist in der Hand der italienischen ¬
Städte.
Durch die Kreuzzüge wurden dem Völkerverkehre neue Bahnen und neue
Quellen des Reichthumes erschlossen. Im Binnenlande Europa's, auch in überseeischen ¬
Ländern, namentlich unter der Frankenherrschaft im Morgenlande?
errichteten die Italiener Handelsniederlassungen, Comtoirs, Commanditen und
beherrschten durch ihren Reichthum, durch ihre Geschicklichkeit und durch die ihnen
ertheilten Handelsprivilegien viele Jahrhunderte hindurch den Markt der Welt 3)
im eigenen Lande bildeten die italienischen Kaufleute besondere Innungen, die
schon frühzeitig zu großem politischen Ansehn *) gelangten, und an deren Spitze
1) Scaccia l. c. §. 1. qu. 6. n. 1 sq. Cambium pecuniae cum pecunia introductum est
a jure gentium. Cambium fuit inventum ex necessitate, quoniam numismata sunt inter se
diversa. Raphael de Turril. c. disp. I. qu. 4. n. 29. Marquard, Tract. politico-juridicus
de jure mercatorum et commerciorum (Francof. 1662) lib. II. cap. 12. No. 9. Introduxerunt
jus gentium et necessitas cambia. Franck l. c. Prolegom. tit. II. §. 2. Auctorem vero aetatemque ¬
inventionis (cambii) nemo ad liquidum deduxerit, sed omnia fallacibus conjecturis
nituntur. Hedler, Positiones de orig. camb. 1734 bei Besecke, thes. p. 62. Cambia definire
quo tempore primum esse coeperint et quis eorum fuerit auctor constituere, negotium est difficile ¬
ac perarduum, imo impossibile. Cambia introduxisse dicitur jus gentium. Introduxit cambia
necessitas, cum enim numismata essent varia. §. 1. 6 sq. — Siegel, Einleitung zum Wechselrecht. ¬
§. VII. Weißegger von Weißeneck, Theorie eines Allgem. Wechselrechts (Freiburg
1818) §. 6. Liebe, Entwurf einer Wechselordnung (Braunschweig 1843) S. 30. (Liebe), Wechselordnung ¬
(Leipzig 1848) Einleit. S. XVIII. Biener a. a. O. S. 1. 354. 427. Kuntze g. a. O.
S. 128.143. Einert, im Archiv für deutsches Wechselrecht. Bd. I. S. 3. Kheil a. a. O. S. 8 ff.
2) So erhielten die Genueser durch Traktate mit Boemund (1098) für Antiochien und
mit Balduin für Jerusalem Handelsprivilegien und Jurisdiction. Biener a. g. O. S. 16.
3) Martens a. a. O. S. 12. 52. Biener a. a. O. S. 15. 16.
4) Schon im 12. Jahrhundert hatten die Consules mercatorum in Bologna Antheil am
Stadtregiment und werden in manchen Staatsverträgen als Vertreter der Staatsgewalt aufgeführt. ¬
Biener a. a. O. S. 6. 12. 47. Pardessus, Collection des lois maritimes antérieures. ¬
(Paris 1828.) Introduction.