Metadaten : Puchta, Wolfgang Heinrich: Ueber die gerichtlichen Klagen, besonders in Streitigkeiten der Landeigenthümer

IV.  Abschn.  Persönliche  Klagen.
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dem  Namen  der  Pfändung  (pignoratio)  o)  Gebrauch
macht.  Man  versteht  darunter  die  eigenmächtige  Besitznahme ¬
  einer  fremden  beweglichen,  lebendigen  oder  leblosen, ¬
  Sache  (Vieh  oder  Fahrniß)  in  der  Absicht,  sich
den  Ersatz  eines  zugefügten  Schadens  zu  versichern,  oder
künftige  Schadenszufügungen  und  Beeinträchtigungen
unseres  Rechts  abzuwenden.  Jede  Anmaßung  von  Befugnissen ¬
  an  fremdem  liegenden  Eigenthume,  die  der
Eigenthümer  nicht  gestattet,  kann  zu  dieser  Art  des  factischen ¬
  Widerspruchs  durch  das  Mittel  der  Pfändung  Anlaß ¬
  geben.  Dergleichen  Anmaßungen  können  ihren  Grund
haben  in  der  Absicht,  ein  Recht  auf  das  fremde  Gruudstück ¬
  geltend  zu  machen,  wie  bei  der  Ausübung  einer
Dienstbarkeit;  oder  man  sucht  sich  einen  Vortheil  zu  verschaffen, ¬
  wovon  man  weiß,  daß  man  dazu  kein  Recht
hat,  z.  B.  durch  Begehung  eines  von  den  mancherlei
s.  g.  Feldfreveln;  oder  es  kann  auch  die  Anmaßung  das
Werk  bloßer  Willkühr  und  Laune  seyn,  wie  in  dem  Fall,
wo  der  Beschädiger  die  Bequemlichkeit  eines  etwas  kürzern ¬
  Weges  im  Fahren,  Reiten  oder  Gehen  höher  anschlägt, ¬
  als  die  Rücksichten  der  Schonung  des  Graswuchses ¬
  oder  der  Weitzensaat  des  Landmannes.
Der  Zweck  der  Pfändung  kann  seyn:  1)  Sicherung
des  Ersatzes  eines  verursachten  Schadens;  die
Pfändung  soll  ein  Mittel  der  Hülfsvollstreckung  gewähren, ¬
  besonders  gegen  unbekannte  Personen,  indem  man
des  Unbekannten  Schaden  bringendes  Thier  festnimmt,
den  unbefugt  über  unser  Grundstück  Fahrenden  oder
Reitenden  anhält,  ihm  etwas  von  seinen  Sachen  als
o)  Carpzov  jurispr.  for.  P.  II.  const.  27.  J.  G.  Klingner's =
  Samml.  zum  Dorf-  und  Bauernrecht  Th.  II.
Kap.  V.  Leyser  in  med.  Sp.  111.  et  595.  Hommel
Rhaps.  IV.  obs.  584.
            
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