Volltext : Vorlesungen über das gemeine Civilrecht (Bd. 2, Abt. 1)

——
Vorwort  des  Herausgebers.
Durch  die  Vollendung  der  ersten  Abtheilung  des
zweiten  Bandes  von  Göschen's  Vorlesungen  über
das  gemeine  Civilrecht,  welche  gegenwärtig  dem  Publicum ¬
  dargeboten  wird,  hat  der  Herausgeber  das  Versprechen ¬
  erfüllt,  welches  er  bei  dem  Erscheinen  des  ersten
Bandes  gegeben  hat.  (S.  Bd.  I.  Ste  XVI.  des  Vorworts). ¬
  Es  ist  dies  um  so  erfreulicher  für  ihn,  als  die
freundliche  Aufnahme,  welche  der  erste,  den  allgemeinen
Theil  enthaltende,  Band  bei  der  juristischen  Welt  gefunden
jenes  Wohlwollen
hat,  ihn  zu  der  Hoffnung  berechtigt,
werde  durch  den  Inhalt  des  besonderen  Theiles,  dessen
erste  Abtheilung  hier  erscheint,  noch  gesteigert  werden.
Die  Stimmen,  welche  sich  nach  dem  Erscheinen  des
ersten  Bandes  vernehmen  ließen,  (Berliner  Jahrbücher  für
wissenschaftliche  Kritik.  1838.  Nr  58.  u.  59.  [Rudorff).—
Richter's  kritische  Jahrbücher  für  deutsche  RechtswissenBethmann ¬
 ¬
  1838.  Heft  IX.  S.  799  —  802.
Gersdorf  Repertorium  der  gesammten
Hollweg).
Litteratur.  1838.  Bd.  XVII.  S.  412—415.)  wurden  freilich
nicht  früh  genug  laut,  als  daß  der  Herausgeber  die  von
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer