Volltext : Zur Lehre von den Nebenbestimmungen bei Rechtsgeschäften (202)

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der  L.  64.  cit.  ergibt,  schon  Afrikan  sich  dafür  entschieden, ¬
  daß  man  sie  als  berechtigend  gelten  lasse,  im  Fall  des
Bedingungseintritts  Nachzahlung  der  Rente  für  die  Vorjahre ¬
  zu  fordern.
Justinian  sagt  in  der  L.  25  C.  cit.  und  in  der  Fortsetzung ¬
  des  §.  14  J.  cit.,  Kaiser  Leo  habe  zuerst  bei  Dotalverträgen ¬
  die  Ungiltigkeit  einer  solchen  praepostera  conceptio ¬
  aufgehoben;  er  wolle  sie  nun  allgemein  aufgehoben
haben;  es  solle  immer  erst  nach  erfüllter  Bedingung,  aber
dann  auch  für  die  Vorjahre  Zahlung  gefordert  werden  können.
Mit  der  rückwirkenden  Kraft  der  erfüllten  Bedingung
an  sich  hat  dieses  gar  nichts  zu  schaffen;  es  handelt  sich
hier  nur  um  die  Zulässigkeit  einer  rechtsgeschäftlichen  Bestimmung, ¬
  die  eigentlich  mit  der  schlechthin  und  nothwendig
aufschiebenden  Kraft  der  Bedingung  in  Widerspruch  steht.
§.  62.
Praktisch  wichtig  ist  die  Rückwirkung  der  erfüllten  Bedingung ¬
  besonders  in  ihrer  Beziehung  auf  die  Priorität  des
für  eine  bedingte  Forderung  gegebenen  Pfandrechts.  Gerade ¬
  in  dieser  Beziehung  aber  wird  sie  in  den  Quellen  einer
besondern  Art  der  Bedingung  ausdrücklich  abgesprochen.
L.  9  §.  1  D.  qui  potiores  (20,  4)  sagt:
Amplius  etiam  sub  condicione  creditorem  tuendum ¬
  putabat  (Africanus)  adversus  eum,  cui
postea  quicquam  deberi  coeperit,  si  modo  non
ea  condicio  sit,  quae  invito  debitore  impleri -
  non  possit.
Wir  haben  uns  schon  oben  wiederholt  (im  §.  24  und
im  §.  46)  mit  dieser  besondern  Bedingungsart  beschäftigt,
und  sie  als  diejenige  aufgefaßt,  wobei  dem  einen  bedingten
Verpflichtungswillen  Erklärenden  die  Freiheit  vorbehalten
ist,  die  Erfüllung  der  Bedingung  willkürlich  zu  verhindern.
Ebendadurch  hat  er  dann  auch  die  Freiheit,  auf  diesem  Wege
die  Entstehung  eines  wirklichen  Forderungsrechtes  aus  dem
            
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