Full text : Auserlesene Rechtsfälle und Ausarbeitungen (3)

46.
auf  sein  Erbrecht  geleisteten  Verzichtes,  wieder  in
diese  seine  nie  aufgehobenen  iura
suitatis  und  Geblütsrechte,  so  wie
in  das  ihm  in  der  Folge  anfallende
älterliche  Vermögen,  als  überhaupt  in
jede  ihm  anfallende  Erbschaft  mit  allem
Rechte  eintritt.  Daher  sagt  auch  diessfalls
Torre  de  pactis  Lib.  2.  Cap.  25.  n.  95.
„Ulterius  quaeri  potest,  utrum  professus  in
aliqua  religione  post  suppressionem  eiusdem
religionis  redeat  ad  bona  renuntiata,  et  responde: ¬
  quod  sic,  si  agitur  de  bonis  post
suppressionem  delatis.  Harprecht  Diss.
Tom.  2.  Dissert.  75.  de  successione  monialium -
  nobilium  renunciatarum.  Endlich
6)  ist  es  Folge  und  Anfoderung  der  bürgerlichen -
  Gleichheit,  dass,  wenn  dergleichen  Ordensgeistliche -
  in  die  allgemeinen  bürgerlichen  Verhältnisse, ¬
  in  den  allgemeinen  wechselseitigen  Verkehr
wieder  zurückgesetzt  werden,  dieselben  auch  in  die
allgemeinen  bürgerlichen  Rechte  wieder  zurüketreten, ¬
  und  nun  mit  ihren  Mitbürgern  jene  Rechte
wieder  gemein  haben,  auf  welche  sie  nur  bei  und  in
Hinsicht  ihrer  vorigen  Lebensart  und  bestehenden
klösterlichen  Verhältnisses  verzichten  konnten  und
wollten.  Sie  müssen  sich  nun,  in  die  allgemeinen
            
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