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Artistisches Eigenthum.
der Wissenschaft und Kunst durch den Schutz, den sie ihren Werken
bereitet, die seltenste aller Huldigungen darbietet. Sie dürstet, mit
den Worten des Dichters zu reden, nach Freiheit, daß keiner sie mit
Freiheit sättigen kann; sie hat seit mehr als einem Jahrhundert ungeduldig ¬
Schranke nach Schranke entfernt, ohne durch das ehrwürdigste
Alter sich zurückhalten zu lassen. Hier aber hat sie sich selbst eine
neue, früheren Geschlechtern völlig unbekannte Beschränkung auferlegt.
Sie hat, indem sie fortfährt, gegen alle Monopole einen erbitterten
Krieg zu führen, ein einziges neu errichtet und gekräftigt: das literarisch-artistische. ¬
Dies allein schon würde eine gewisse Zurückhaltung rechtfertigen.
Verbreitung der Bildung in immer weitere Kreise, immer weiter abwärts
nach tiefer liegenden Schichten der Bevölkerung ist das dringendste
Bedürfniß der modernen Gesellschaft; die Hoffnung, vor den gewaltsamsten ¬
und verheerendsten Experimenten bewahrt zu bleiben, ist vielleicht ¬
nur daran geknüpft. Und doch ist Vertheuerung des Erzeugnisses
die unvermeidliche Wirkung jedes Monopols, und welchen Unterschied
das Bestehen oder Verschwinden eines solchen mit sich führt, das vermögen ¬
wir gerade auf literarischem Gebiete in diesem Augenblick zu
würdigen, wo wir Zeugen des erstaunlichen Umschwunges sind, welchen
der Uebergang der meisten deutschen Classiker in das Gebiet des freien
Verkehres mit sich bringt.
Nicht minder bedenklich als für die Gesellschaft im Großen wäre
aber die maßlose Ausdehnung der Autorrechte für Künstler und Schriftsteller, ¬
für Kunst und Wissenschaft selbst. Die publicistische Verwerthung
eines Erzeugnisses der Wissenschaft oder Kunst wird vom Urheber selber
nur äußerst selten betrieben. In der Regel überträgt er sein volles
Recht vorbehaltslos auf einen Anderen. Dabei kann kaum auf etwas
Anderes Rücksicht genommen werden, als auf den unmittelbaren mate
riellen Gewinn, welchen das Unternehmen verspricht; entlegenere Vortheile, ¬
die in das Bereich einer entfernten Möglichkeit fallen, bleiben
außer Anschlag selbst dann, wenn der Künstler nicht mehr ein schüchterner ¬
Anfänger ist, der sich gar nicht in der Lage befindet, Bedingungen
machen zu können. Dann kann es gar leicht geschehen, daß der allzusehr ¬
gesteigerte Schutz der Autorrechte sogar gegen den Künstler selbst
sich wendet und ihm eine Erneuerung, eine Verbesserung seines Werkes,
die Verwerthung des ursprünglichen Gedankens in einer neuen Form
verwehrt. Seinen eigenen Garten findet er von Hecken und Zäunen
so sorgfältig umhegt, daß er selbst nicht mehr dahin zurückgelangen kann.
Und noch etwas viel Wichtigeres! Kein Verständiger wird heute
vom Künstler verlangen, daß er mit dem Goethe'schen Sänger sage:
„Das Lied, das aus der Kehle dringt,
Ist Lohn, der reichlich lohnet,
allein das darf man vom Künstler, der den Namen verdient, und um
deßwillen allein auch dem Handwerker, der ihn usurpirt, der Schutz
des Gesetzes gegönnt sei, doch sicher voraussetzen, daß er, einmal der