Cap. XIII. Aufhebung der Forderungsverhältn. 485
theilt man die Novation ein in die freiwillige, welche auf einem
Vertrage beruht, und die nothwendige, welche in Folge gesetzlicher ¬
Bestimmung eintritt')
zu letzterer gehört denn auch die
durch Litiscontestation und res judicata begründete Novation?
obgleich auch diese sich aus einem vertragsmäßigen Grunde ableiten ¬
läßt?). Der Wirkung nach pflegt man zu unterscheiden
die privative Novation, wodurch die bisherige Obligation
zerstört und in eine neue verwandelt wird*), und die cumulative, ¬
welche die alte Obligation nicht aufhebt, sondern deren ¬
Wirkungen vermehrt, oder sie verbessert*). Richtiger aber
setzt man der privativen Novation eine abändernde entgegen, ¬
wovon die cumulative nur eine Unterart bildet, indem
auch sonstige Aenderungen einer Obligation möglich sind, namentlich ¬
in Beziehung auf das Object, auf Zeitbestimmungen
und Bedingungen, so wie auf die Quantitäts). Ob übrigens
gewisse Novationsarten zunächst den privativen beizuzählen
seien, oder nicht, kann bisweilen zweifelhaft seyn. So bei der
Litiscontestation und der res judicata, welche formell als privative ¬
Novation zu betrachten sind'), obgleich der Sache nach
die vorhandene Obligation nicht aufgehoben wird, sondern nur
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Ein
zu dem alten Fundament noch ein neues hinzutritt
Gleiches gilt auch von einem angetragenen Eide, worin übrigens =
eine freiwillige Novation enthalten ist")
*) Dig. (XLVI, 2.). Cod. (VIII, 42.) de novationib, et delegationib.
1) Diese Eintheilung gründet man auf die Aeußerung von Paulus:
„Aliam causam esse novationis voluntariae, aliam judicii accepti ¬
—". L. 29. D. h. t. — Vgl. Keller üb. Litiscontestation u.
Urtheil S. 97. Note 17.
2) Gaji inst. III. §. 180 sq.
Vgl. überh. das eben angef. Werk von
Keller und meine Cession §. 4. S. 35 fg. Note 64.
3) Bgl. L. 3. §. 11. D. de pecul. XV, 1. u. L. 22. D. de tut. et ras.
distr. XXVII, 3. und meine Cession §. 5. S. 49. Note 87.
4) Sie wird vorzugsweise Novation genannt, L. 1. D. h. t.
5) L. 8. C. h. t. — S. auch unten die Note 8.
6) S. z. B. L. 1. §. 5. L. 3. in f. L. 4. L. 5. pr. §. 1. u. 2. L. 13.
D. de pec. const. XIII, 5. — Ygl. Gaji inst. III, 177. u. 179.
Gaji inst. III. §. 180. — L. 11. §. 1. D. h. t. Vgl. Vat. Fragm.
§. 263. L. ult. C. de usur. rei jud. VII, 54. — Keller a. a. O.
§. 9. und §. 25. S. 201. Hasse Rhein. Mus. 1, 3. S. 217. u. das.
die Note.
8) L. 29. D, h. t. „— neque enim deteriorem causam nostram fa¬