Full text: Deutsches Privatrecht (3)

Inhaltsverzeichnis. 
XVIII 
Beitragsforderungen von Körperschaftsmitgliedern (170). Privileg 
des Fiskus und der Gemeinden zwecks Kassentrennung (170). Aus 
übung des Aufrechnungsrechts (171). Durch einseitige empfangs 
bedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung (171). Keine Be 
dingung oder Befristung (171). Eventualaufrechnung (171). Be 
stimmung der aufzurechnenden Forderung bei Vorhandensein 
mehrerer geeigneter Forderungen (171). Wirkung (172). Erlöschen 
der Forderungen erst durch die Aufrechnungserklärung (172). Bis 
dahin bestehen die Forderungen (172). Die Aufrechnungslage aber 
ist bereits ein rechtlich wirksamer Zustand (172). Sie schwächt 
die Forderungskraft (173). Rechtsfolgen (173). Rückwirkende 
Kraft der vollzogenen Aufrechnung (173) 
IV. Vertragsmässige Aufhebung (173). Zulässigkeit (173). Erlass 
(173). Kein einseitiger Verzicht (174). Der Erlafsvertrag (174). 
Formfrei (174). Unmittelbare Bewirkung des Erlöschens des 
Schuldverhältnisses (174). Abstrakter Vertrag (174). Jedoch nicht 
notwendig (175). Mögliche Erlafswirkung des negativen An 
erkennungsvertrages (175). Kausaler Schuldaufhebungsvertrag (175). 
Schuldneuerung (176) 
V. Aufhebung durch einseitiges Rechtsgeschäft (177). 
Kraft 
Gestaltungsrechts (177). Kündigung ohne Kündigungsfrist (177). 
Möglicherweise auch Rücktritt (177). 
VI. Beendigung durch objektive Tatbestände (177). Vereinigung 
von Forderung und Schuld (177). Abweichungeu (178). Eintritt 
einer auflösenden Bedingung oder eines Endtermins (178). Tod (178). 
Unter Umständen auch Eintritt der Unmöglichkeit der Leistung (179). 
Dritter Titel. 
Rechtsnachfolge in Schuldverhältnisse. 
§ 180. Rechtsnachfolge in Forderungen 
I. Überhaupt (179). Möglichkeit (179). Gesamtnachfolge (179) 
Vererblichkeit (180). Römische Universalsukzession (180). Deutsch 
rechtliche Vermögensnachfolge (180). Sondernachfolge (180). 
II. Übertragung durch Rechtsgeschäft (181). 1. Geschichte (181), 
Deutsches Recht (181). Ursprünglich keine Übertragung ohne Zu 
stimmung des Schuldners (181). Wohl aber Übertragung mit Zu 
stimmung des Schuldners (182). Vorauserteilung der Zustimmung 
(182). Entwicklung der freien Übertragbarkeit bei Wertpapieren (182). 
In anderen Fällen (182). Endlich als Regel (182). Römisches 
Recht (183). Keine Sondernachfolge (183). Ersatz durch Novation (18: 
Ausbildung der Zession (183). Rezeption des römischen Zessions 
rechts (183). Umbildung der Zession zur Forderungsabtretung (183). 
Gesetzbücher (184). 2. Erfordernisse (184). Abtretungsvertrag (184). 
a. Personen (184). b. Gegenstand (185). Inbegriffe von Forde 
rungen (185). Einzelne aus einem zusammengesetzten Schuld 
verhältnis gelöste Forderungen (185). Forderungsteile (186). Künftige 
Forderungen (186). c. Inhalt (186). Dinglicher (gegenstandsrecht 
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.) 
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