Inhaltsverzeichnis.
XVIII
Beitragsforderungen von Körperschaftsmitgliedern (170). Privileg
des Fiskus und der Gemeinden zwecks Kassentrennung (170). Aus
übung des Aufrechnungsrechts (171). Durch einseitige empfangs
bedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung (171). Keine Be
dingung oder Befristung (171). Eventualaufrechnung (171). Be
stimmung der aufzurechnenden Forderung bei Vorhandensein
mehrerer geeigneter Forderungen (171). Wirkung (172). Erlöschen
der Forderungen erst durch die Aufrechnungserklärung (172). Bis
dahin bestehen die Forderungen (172). Die Aufrechnungslage aber
ist bereits ein rechtlich wirksamer Zustand (172). Sie schwächt
die Forderungskraft (173). Rechtsfolgen (173). Rückwirkende
Kraft der vollzogenen Aufrechnung (173)
IV. Vertragsmässige Aufhebung (173). Zulässigkeit (173). Erlass
(173). Kein einseitiger Verzicht (174). Der Erlafsvertrag (174).
Formfrei (174). Unmittelbare Bewirkung des Erlöschens des
Schuldverhältnisses (174). Abstrakter Vertrag (174). Jedoch nicht
notwendig (175). Mögliche Erlafswirkung des negativen An
erkennungsvertrages (175). Kausaler Schuldaufhebungsvertrag (175).
Schuldneuerung (176)
V. Aufhebung durch einseitiges Rechtsgeschäft (177).
Kraft
Gestaltungsrechts (177). Kündigung ohne Kündigungsfrist (177).
Möglicherweise auch Rücktritt (177).
VI. Beendigung durch objektive Tatbestände (177). Vereinigung
von Forderung und Schuld (177). Abweichungeu (178). Eintritt
einer auflösenden Bedingung oder eines Endtermins (178). Tod (178).
Unter Umständen auch Eintritt der Unmöglichkeit der Leistung (179).
Dritter Titel.
Rechtsnachfolge in Schuldverhältnisse.
§ 180. Rechtsnachfolge in Forderungen
I. Überhaupt (179). Möglichkeit (179). Gesamtnachfolge (179)
Vererblichkeit (180). Römische Universalsukzession (180). Deutsch
rechtliche Vermögensnachfolge (180). Sondernachfolge (180).
II. Übertragung durch Rechtsgeschäft (181). 1. Geschichte (181),
Deutsches Recht (181). Ursprünglich keine Übertragung ohne Zu
stimmung des Schuldners (181). Wohl aber Übertragung mit Zu
stimmung des Schuldners (182). Vorauserteilung der Zustimmung
(182). Entwicklung der freien Übertragbarkeit bei Wertpapieren (182).
In anderen Fällen (182). Endlich als Regel (182). Römisches
Recht (183). Keine Sondernachfolge (183). Ersatz durch Novation (18:
Ausbildung der Zession (183). Rezeption des römischen Zessions
rechts (183). Umbildung der Zession zur Forderungsabtretung (183).
Gesetzbücher (184). 2. Erfordernisse (184). Abtretungsvertrag (184).
a. Personen (184). b. Gegenstand (185). Inbegriffe von Forde
rungen (185). Einzelne aus einem zusammengesetzten Schuld
verhältnis gelöste Forderungen (185). Forderungsteile (186). Künftige
Forderungen (186). c. Inhalt (186). Dinglicher (gegenstandsrecht
(Die eingeklammerten Zahlen bedeuten die Seitenzahlen.)
Seite
153
173
177
177
179
179