Full text: Deutsches Privatrecht (3)

§ 210. Abstrakte Schuldverträge. 
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oder einem Rektascheck enthaltene Versprechen. Hier überall 
sind für die Begründung, Übertragung und Geltendmachung der 
Forderung besondere wertpapierrechtliche Grundsätze massgebend 84 
Was aber den Schuldinhalt betrifft, so wird zwar durch die formale 
Kraft des Wortlautes der Urkunde die Verselbständigung der ab 
strakten Verpflichtung gesteigert. Soweit jedoch Einwendungen aus 
dem materiellen Rechtsverhältnis, weil sie sich unmittelbar gegen 
den Versprechensempfänger richten, zulässig bleiben, haften sie 
an der Forderung selbst und greifen daher auch jedem Rechts 
nachfolger gegenüber durch. 
2. Orderpapiere. Der eigne und der gezogene Wechsel 
und der auf Namen lautende Scheck, denen die Ordereigenschaft 
nicht entzogen ist, können aufser den abstrakten Schuldversprechen 
des Ausstellers (und beim gezogenen Wechsel des Akzeptanten 
die abstrakten Schuldversprechen der Indossanten, die ihre Ver 
pflichtung nicht ausgeschlossen haben, in sich aufnehmen 85. Auf 
einen Kaufmann ausgestellte Anweisungen oder von einem Kauf 
mann ausgestellte Verpflichtungsscheine über die Leistung von Geld, 
Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen, in denen die 
Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist, 
können, wenn sie an Order lauten, indossiert werden, ihr Indossa 
ment als solches aber besitzt keine Verpflichtungskraft86; die An 
nahme der Orderanweisung wirkt nach den Regeln des bürger 
lichen Rechts als abstraktes Schuldversprechen 3?, das im Order 
verpflichtungsschein enthaltene Schuldversprechen mufs nicht, kann 
aber abstrakt sein88. Alle in einem Orderpapier enthaltenen 
Schuldversprechen aber gewinnen dadurch verstärkte Verpflichtungs 
kraft, dafs sie im Falle der Übertragung oder Weiterübertragung 
des verbrieften Rechts durch Indossament zugunsten des legiti 
mierten Besitzers skripturrechtlich wirken und somit, falls sie 
abstrakt sind, sich vom Kausalverhältnis vollständig loslösen können 39 
84 Oben Bd. II 134 ff. Nur die Ausübung des verbrieften Forderungs 
rechts betreffen auch die besonderen Vorschriften für die zu den Rektapapieren 
gehörigen Legitimationspapiere; vgl. B.G.B. § 808, oben Bd. II 139 ff. Auch 
sie können abstrakt sein, sind aber meist kausal. 
85 W.O. a. 14; ScheckG. § 15. 
86 H.G.B. § 3631, 3641, 365; oben Bd. II 142 Anm. 30. 
87 Dies ergibt sich aus E.G. zum H.GB. a. 21 S. 2 mit a. 2. 
88 Oben Bd. II Anm. 17—18. Ist es kausal, so fällt es nicht unter die 
§§ 780 ff. B.G.B. — Die übrigen handelsrechtlichen Orderpapiere (H.G.B. § 363 2) 
sind notwendig kausal. 
89 W.O. a. 82 (mit a. 36); ScheckG. § 182 (mit § 8); H.G.B. § 3642 (mit
	        
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