4.
Siegfried Rietschel
von Alfred Schultze
Siegfried Rietschel.
Am 20. September 1912 verschied Siegfried Rietschel,
mitten aus blühendem Leben in kurzer Frist dahingerafft.
Nur sehr wenige außerhalb Tübingens hatten erfahren, daß
er erkrankt sei. Freunden hatte er noch von der Ferienreise
fröhliche Nachricht gegeben. Man durfte ihn wieder frisch
an der Arbeit vermuten. Da kam die Todesnachricht. Be-
stürzung und Trauer waren allgemein. Das Bewußtsein, daß
der Wissenschaft des deutschen Rechts ein sicher geglaubter,
noch auf Jahrzehnte Früchte verheißender Besitz über Nacht
entrissen sei, brach bedrückend hervor.
Die wissenschaftliche Eigenart Rietschels lag in einer
Mischung verschiedener Fähigkeiten, wie sie Anlage, Vor-
bildung, Arbeit am eigenen Ich nicht oft in gleich glück-
licher Weise zusammenbringen. Rietschel war ein geborener
Jurist. Ein offener Sinn für das Praktische, für die Dinge
des Lebens, auch des Alltaglebens, ein scharfes, durch gute
privatrechtliche Schulung verfeinertes Unterscheidungsver-
mögen, ein geschicktes begriffliches Erfassen und Formulieren
kennzeichneten Schrift und Rede. Ein vollständiger, solid
gearbeiteter „Tatbestand“, von dem sich die „Entscheidungs-
gründe“ reinlich scheiden, lag ihm bei seinen wissenschaft-
lichen Untersuchungen sehr am Herzen. Mit berechtigtem
Stolze kehrte er einmal bei Gelegenheit einer Polemik aus-
drücklich den Juristen heraus. Rietschel war andererseits
Historiker aus tiefster, früh auf keimender Neigung. Sein
Interesse wie sein Wissen galt der ganzen deutschen Ge-
schichte, nicht bloß der Rechtsgeschichte. Seine Domäne
war das Mittelalter. Hier fühlte er sich so zuhause, daß er
in Tübingen, als der mittelalterliche Historiker erkrankte,