Objekt : Westphal, Ernst Christian: Lehre des gemeinen Rechts vom Kauf-, Pacht-, Mieth- und Erbzinskontract, der Cession, auch der Gewähr des Eigenthums und der Mängel

4  Kap.  Pertinenzen  der  verkauften  Sachen.  111
geben,  da,  was  zum  immerwaͤhrenden  Gebrauch
der  Sache  dazu  angeschaffet  worden,  bestaͤndig  dabey
bleiben  müsse.  L.  17.  §.  7.  de  act.  emt.  Labeo  generaliter ¬
  scribit,  ea,  quae  perpetui  vsus  causa  in  aedificiis ¬
  sunt,  aedificii  esse:  quae  vero  ad  praesens,
non  esse  aedificii.  Vtputa  fistulae  temporis  quidem
causa  positae,  non  sunt  aedium:  verumtamen  si
perpetuo  fuerint  positae,  aedium  sunt.
§.  135.  Diejenigen  Sachen  also,  welche  zwar
einen  guten  oͤconomischen  Nutzen  haben,  aber  bey  der
Hauptsache,  z.  E.  bey  dem  Grundstücke  nicht  festgemacht =
  sind,  und  nicht  zu  der  Hauptsache  unumgaͤngchen ¬
  Nothwendigkeit  gehöͤren,  sind  keine  Pertinenzen. ¬
  Also  die  sämmtlichen  Mobilien  und  Hausgeräthe, ¬
  Kleider,  Büͤcher  u.  s.  w.,  sind  nicht  zugleich  mit
dem  Hause  verkauft.  Diese  Sachen  muͤssen  ausdrücklich ¬
  mit  verkauft  werden,  wenn  sie  der  Kaͤufer
neben  dem  Grundstüͤcke  mit  bekommen  sell.  L.  40.
§.  5.  de  C.  R.  Dolia,  quae  in  fundo  domini  essent.
accessura  dixit.  Etiam  ea,  quae  servus,  qui  fundum ¬
  coluerat,  emisset  peculiaria  emtori  cessura  respondit. ¬
  L.  76.  pr.  eod.  Bey  dem  Verkauf  des
Grundstüͤcks  war  ausgemacht  worden,  daß  alle  vorhandene ¬
  Fasfer  mit  verkauft  seyn  follten.  Ohne  diese
Klausel  konnte  der  Kaͤufer  sie  nicht  verlangen.
Es
war  die  Frage,  ob  die  vom  peculio  des  Knechts  angeschafften ¬
  Faͤsser  darunter  begriffen,  die  naͤmlich  der
Knecht,  so  einige  Zeit  das  Grundstüͤck  unter  sich
gehabt, ¬
  dazu  erworben.  Sie  schienen  nicht  dem  Herrn,
sondern  dem  Knecht  zu  gehöͤren.  Aber  alles,  was
der  Knecht  erwirbt,  erwirbt  er  dem  Herrn.  Also
war  der  Zweifel  von  keiner  Bedeutung.
.  136.
.
            
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