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die Stärke der Urtheilskraft, auch auf Erfahrung, Vergleichung ¬
verschiedener Thatsachen, auf die Fähigkeit,
Schlüsse daraus zu ziehen, Urtheile zu fällen, sich klug
und mit Vorsicht zu benehmen, mit Einsicht zu handeln,
auf alles das kommt es hier nicht, sondern nur darauf ¬
an, richtig zu beobachten und sich des Beobachteten ¬
zu erinnern; kurz, es kommt hier auf keine Function ¬
des Verstandes, sondern nur auf das Sehen und
Hören und auf das Gedächtniß an.
Das, was zum Zeugen gehört, das Wahrnehmungsund =
Erinnerungsvermögen, fehlt der Jugend nicht. Kinder ¬
sind sogar zu Wahrnehmungen gewisser Art sehr aufgelegt; ¬
sie sind bekanntlich sehr neugierig und beobachten
sehr scharf bei Dingen, die in ihrem Gesichtskreis liegen.
Sie sind für sinnliche Eindrücke sehr empfänglich; dabei ¬
ist das Gedächtniß bei ihnen frisch und nicht, wie
in späteren Jahren, überfüllt; der geringe Kreis, worin ¬
ihr Leben sich bewegt, macht, daß sie das Wenige,
was sie beobachten, besser im Gedächtniß festhalten
können. Die Flüchtigkeit der Jugend kann sie zwar
an anhaltender Beobachtung und anhaltender Aufmerksamkeit ¬
hindern, aber diese ist nicht immer erforderlich. ¬
Auch ist das Bewußtseyn in diesem Alter nicht
stark genug, daß nicht der eine Eindruck durch einen
folgenden leicht verdunkelt werden, oder daß sie ihn mit
allen Nebenumständen auffassen und im Gedächtniß bewahren ¬
könnten; welches Letztere aber auch nicht immer =
erforderlich ist. Doch kommt dabei viel auf das
Jndividuum, auf die Lebhaftigkeit des Eindrucks u. s. w.,
an. Ueber das, was nicht sinnlich ist, z. B. über den
Zeitpunkt, wo eine gewisse Begebenheit sich ereignete,
werden sie freilich keine Auskunft geben können; sie