Volltext : ¬Die Gesetzgebung über das Notariat in der bayerischen Pfalz (2)

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Alphabetisches  Sachregister.
Urschrift.
Verlust  l.  375.
Deßfallsige  Verantwortlichkeit  des  Notärs  1.  409.
Verbot,  Urschriften  aus  dem  Verwahr  zu  geben  l.  398.
Ausnahmen  hievon  l.  399.
Recht  der  Notäre  oder  ihrer  Erben,  darüber  zu  verfügen  l.  540.
V.
Vacation  Il.  50.
Verantwortlichkeit  der  Notäre  l.  161  ff.  223.  240.  244.  257.  292.
307.  317.  331.  420.  518.  Il.  3  ff.
Verbalproceß  l.  101.
Verbindlichkeit  der  Notäre  ihr  Amt  auszuüben.  S.  Amt.
Verbote.  S.  Contravention.  Notar.  Notariatsurkunde.  Stempel.
Titel.  Einregistrirung.
Vergleich  vor  dem  Vermittlungsamte  l.  167  ff.
Vergleichung.  S.  Collationiren.
Verglichene  Abschrift.  S.  collationirte  Abschrift.
Verhaftete.  S.  Gefangene.
Verification  II.  111.
Verminderung  eingeschriebener  Vorzugs=  und  Unterpfandsrechte  1.  109.
Veröffentlichung  der  Auszüge  aus  den  Eheverträgen  der  Handelsleute.
S.  Auszug.  Ehevertrag.
S.  Hypotheke.
Verpfändung.
Verschwiegenheit.  S.  Amtsgeheimniß.
Versteigerung  von  Liegenschaften.  Ausgebot  und  Zuschlag  l.  140.  291.
Il.  153.
Ausschließliches  Recht  der  Notäre  zur  Abhaltung  l.  139  ff.
Abtheilungshalber  1.  139  ff.  S.  auch  gerichtliche  Theilung.
Abwesender,  Minderjähriger,  Interdicirter  und  der  einer
Frau  zum  Brautschatz  bestellten  l.  187.  Il.  135.
An  den  Meistbietenden  1.  140.
au  rabais  l.  140.
Außerhalb  des  Amtsbezirks  1.  209  ff
Der  Beneficiar=  und  Vacantmassen  l.  137.  149.  II.  135  192.
Der  Falliten  II.  135.
Der  Gemeinden  1.  400.  Il.  53.  135.  156.
Der  Hospitien  und  anderer  öffentlicher  Anstalten  II.  53.
Freiwillig  gerichtliche  1.  136.  235.  291.  II.  191.  S.  auch
Familienrathsbeschluß.
Gebühr,  öffentlich  freiwillige  l.  139  ff.
Ordnungs=Nummern  1.  281.
Publicationen  II.  135.
Repertorium  II.  50.
von  Mobilien.  S.  Fahrniß=Versteigerung.
Versteigerung
76.  100.
Vertrag  1.
Gemeinden  oder  Stiftungen,  deren  Form  II.  199.
Verträge  der
eines  Notars  l.  232.  372  ff.  383.  442.  II.  94.
Vertretung
der  Notar  als  solcher  l.  232.
Verwalter
Verwandtschaft  l.  217  ff.
Verbot  für  die  Verwandten  zu  instrumentiren  1.
222  ff.  383.
2  Notäre  im  verbotenen  Grade  verwandt,  können
nicht  gemeinschaftlich  instrumentiren  l.  253.
Verzichtleistung  1.  107  ff.  164
            
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