Volltext : Reichsritterschaftliches Magazin (Bd. 6 (1785))

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Klagen,  Vorstellungen,  Bitten,  gütlichen  und
rechtlichen  Handlungen,  u.  s.  w.  beständig  und
unaufhörlich  hauptsächlich  daruͤber,  daß  sie  wider -
  das  alte  Herkommen  durch  allerley  Neuerungen -
  bedrangt  wuͤrden.  Man  sehe  den  Burgermeister -
  Cod.  dipl.  equestr.  2.  Band,  S.
1399.  und  hernach  fast  auf  allen  Blättern.
Ja  die  Durchl.  Oesterreichische  Regenten  |  |
waren  Selbst  bey  denen  Verpfändungen  von
Burgau  dafür  besorgt,  daß  so  gar  ihre  wahre
und  würkliche  Burgauische  Landsassen  und  Unterthanen -
  von  denen  Pfandesinnhabern  nicht
gegen  das  Herkommen  beschweret  werden  moͤchten. -

Dann  so  lautet  es  z.  E.  in  dem  Versazbrief -
  von  1470.  an  den  Bischoff  zu  Augsburg:
„Derselb  Unser  Freund,  Bischoff  Johann,  |  |
„  und  alle  seine  Nachkommen,  Bischoffe  zu
„  Augspurg,  sollen  den  Adel,  auch  alle  andere
„Jnnwohner  und  Unterthanen  der  bemelten
„Markgrafschaft  Burgau  bey  ihren  Lehen=ei=„genen= -
  und  andern  ihren  Gütern,  Freyheiten,
„Gerechtigkeiten,  guten  Gewohnheiten,
„  auch  bey  ihren  löblichen  alten  Herkom=„ -
  men,  bleiben  lassen,  sie  dabey  handhaben  und
„schirmen,  nach  ihrem  Vermögen."
Eben  so  heißt  es  auch  in  dem  Versazbrief
an  Bayern  von  1486.
Ja  K.  Maximilian  I.  meldet  Selbst  in
dem  Freyheitsbrief  von  1492.  Erzherzog  Sigmund -

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Max-Planck-Institut  für
            
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