Inhaltsverzeichnis : Selecta iuris publici novissima (Th. 14 (1747))

Allgemeiner  Innh.
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Hertzog  Anton  Ulrich  ausgeb  Schte  Decretum -
  notificatorium  zu  gebrai  en  gewesen
auch  würcklich  gebraucht  wo  ln?  in  Verknuͤpffung -
  des  zehenden  Capitels  im  vorhergehenden -
  Theile.
Das  dreyzehende  Capitel.
Von  der  wahren  Beschaffenheit  und
Reichs=gesetzmaͤßiger  Wuͤrckung  des  Comitial-Recurses -
  in  Justiz-Sachen,  so  bey
den  Hoͤchsten  Reichs-Gerichten  anhaͤngig
sind  in  Verfolg  des  siebenden  Capitels
im  vorhergehenden  Theile.
NB.  Es  wird  denen  Herrn  Liebhabern  der  Selectis
gemeldet,  weilen  dieser  Theil  weniger  Materie
hat  als  vorige,  wird  Herr  Autor  den  folgenden
15.  Theil  mit  mehrern  Bögen  wieder  ersetzen.
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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