Allgemeiner Innh.
168
Hertzog Anton Ulrich ausgeb Schte Decretum -
notificatorium zu gebrai en gewesen
auch würcklich gebraucht wo ln? in Verknuͤpffung -
des zehenden Capitels im vorhergehenden -
Theile.
Das dreyzehende Capitel.
Von der wahren Beschaffenheit und
Reichs=gesetzmaͤßiger Wuͤrckung des Comitial-Recurses -
in Justiz-Sachen, so bey
den Hoͤchsten Reichs-Gerichten anhaͤngig
sind in Verfolg des siebenden Capitels
im vorhergehenden Theile.
NB. Es wird denen Herrn Liebhabern der Selectis
gemeldet, weilen dieser Theil weniger Materie
hat als vorige, wird Herr Autor den folgenden
15. Theil mit mehrern Bögen wieder ersetzen.
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG