244
einzelne Sätze getrennt hinter einander aufzustelle.
und zwar dieses auch dann, wann ein Haupt.
satz mehrere solche Untertheile zur Stütze baben
sollte, welche, einzeln oder besonders, die Richtig.
keit jenes Hauptsatzes zur Folge haben 33). Nicht
aber dirfen solche Unterthemata als von dem Hauptsatz ¬
ganz verschiedene Sätze aufgestellt werden,
sondern nur als Untertheile desselben 37)
Man kann die Regel unter B. auch so stellen;
Kein Thema darf ein zweites selbstständiges Thema ¬
in oder unter sich enthalten, die Themata aber,
welche zu dem nämlichen Gattungsbegriff gehören 4)
sind durch diesen und unter diesem in Verbindung
zu setzen, wenn auch jeder einzeln einer besondern
Ausführung bedürfen mögte 41)
C Alle solche Sälze sind zu vermeiden, welche
die Natur eines Ausführungs-Rechtsgrundes haben,
d. h. sich zu einem Thema nur verhalten, wie da
blose, nur zur Anwendung sich eignende, Rechtsdogma, ¬
— wie die causa justificatoria ex lege zu
dem Untersatz und zu der Conclusio des Syllogismi 4
38) z. B. in einer processualischen widerlegenden Deduction
kann das Hauptthema: „der Gegner habe nicht bewiesen,“ ¬
die Untersätze haben a) „der Beweis sey versäumt," ¬
b) „den Beweismitteln gehe jede Beweiskraft
c) „die factischen Beweisgründe enthielten keinen
ab,
Stoff für die juristische Ueberzeugung.
Diese Sätze a. b. c. sind noch keine RechtfertigungsRechtsgründe -
für den voranstehenden Hauptsatz, sondern
selbstständige Themata, deren dogmatische Ausführung
aber rückwärts wirkt auf die Richtigkeit des Hauptsatzes.
30) Wenn z. B. der Note 38. aufgestellte Hauptsatz mit i.
bezeichnet wäre, so sind dje Untersätze a. b. c. nicht mit
2. 3. 4. zu bezeichnen, sondern mit a. b. c.
40) S. Notn 38.
41) S. abermals Note 38.
42) Es ist z. B. einer der gewöhnlichsten, aber auch grobsten, ¬
Fehler und Misshräuche der Advocaten, dass solche
in ihren processualischen Deductionen im allgemeinen
Sinn §. 52. dje Sätze mit den Gründen eines Thems verwechseln, ¬
oder, nében den zu vertheidigenden oder w
derlegenden Satz, auch die Rechtfertigungs- oder Widerlegungs-Gründe -
als eigene Sätze aufstellen, z. B. im Geels ¬
contra sent die Beschwerden dis
biet eines Rechtsn
51