Volltext : Anleitung zur gerichtlichen Praxis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, verbunden mit theoretischen Darstellungen und Bemerkungen (1)

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einzelne  Sätze  getrennt  hinter  einander  aufzustelle.
und  zwar  dieses  auch  dann,  wann  ein  Haupt.
satz  mehrere  solche  Untertheile  zur  Stütze  baben
sollte,  welche,  einzeln  oder  besonders,  die  Richtig.
keit  jenes  Hauptsatzes  zur  Folge  haben  33).  Nicht
aber  dirfen  solche  Unterthemata  als  von  dem  Hauptsatz ¬
  ganz  verschiedene  Sätze  aufgestellt  werden,
sondern  nur  als  Untertheile  desselben  37)
Man  kann  die  Regel  unter  B.  auch  so  stellen;
Kein  Thema  darf  ein  zweites  selbstständiges  Thema ¬
  in  oder  unter  sich  enthalten,  die  Themata  aber,
welche  zu  dem  nämlichen  Gattungsbegriff  gehören  4)
sind  durch  diesen  und  unter  diesem  in  Verbindung
zu  setzen,  wenn  auch  jeder  einzeln  einer  besondern
Ausführung  bedürfen  mögte  41)
C  Alle  solche  Sälze  sind  zu  vermeiden,  welche
die  Natur  eines  Ausführungs-Rechtsgrundes  haben,
d.  h.  sich  zu  einem  Thema  nur  verhalten,  wie  da
blose,  nur  zur  Anwendung  sich  eignende,  Rechtsdogma, ¬
  —  wie  die  causa  justificatoria  ex  lege  zu
dem  Untersatz  und  zu  der  Conclusio  des  Syllogismi  4
38)  z.  B.  in  einer  processualischen  widerlegenden  Deduction
kann  das  Hauptthema:  „der  Gegner  habe  nicht  bewiesen,“ ¬
  die  Untersätze  haben  a)  „der  Beweis  sey  versäumt," ¬
  b)  „den  Beweismitteln  gehe  jede  Beweiskraft
c)  „die  factischen  Beweisgründe  enthielten  keinen
ab,
Stoff  für  die  juristische  Ueberzeugung.
Diese  Sätze  a.  b.  c.  sind  noch  keine  RechtfertigungsRechtsgründe -
  für  den  voranstehenden  Hauptsatz,  sondern
selbstständige  Themata,  deren  dogmatische  Ausführung
aber  rückwärts  wirkt  auf  die  Richtigkeit  des  Hauptsatzes.
30)  Wenn  z.  B.  der  Note  38.  aufgestellte  Hauptsatz  mit  i.
bezeichnet  wäre,  so  sind  dje  Untersätze  a.  b.  c.  nicht  mit
2.  3.  4.  zu  bezeichnen,  sondern  mit  a.  b.  c.
40)  S.  Notn  38.
41)  S.  abermals  Note  38.
42)  Es  ist  z.  B.  einer  der  gewöhnlichsten,  aber  auch  grobsten, ¬
  Fehler  und  Misshräuche  der  Advocaten,  dass  solche
in  ihren  processualischen  Deductionen  im  allgemeinen
Sinn  §.  52.  dje  Sätze  mit  den  Gründen  eines  Thems  verwechseln, ¬
  oder,  nében  den  zu  vertheidigenden  oder  w
derlegenden  Satz,  auch  die  Rechtfertigungs-  oder  Widerlegungs-Gründe -
  als  eigene  Sätze  aufstellen,  z.  B.  im  Geels ¬
  contra  sent  die  Beschwerden  dis
biet  eines  Rechtsn
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