Inhaltsverzeichnis : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 39)

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28.  Buch.  5.  Tit.  §.  1438.
finden  sich  in  der  Novelle  131.  Cap.  10  —12.,  nur  mit
einigen  hier  nicht  wesentlichen  Nebenbestimmungen,  wohin
namentlich  die  gehört,  daß  die  Errichtung  eines  Bethau... ¬

ses  innerhalb  5  Jahre  geschehen  solle.
*  *  ..
Es  ist  nunmehr  genauer  zu  untersuchen:  einmal,
inwieferne  gestatten  die  Gesetze  eine  Stiftung  von  piae
causae  durch  letztwillige  Verfügungen?  Zweitens
sind  die  gesetzlichen  Bestimmungen  auf  alle  und  jede  Anstalten ¬
  anzuwenden,  welche  die  Neueren  unter  den  Begriff ¬
  von  pia  causa  oder  pium  corpus  zu  bringen
pflegen?  —  Zum  Beschlusse  soll  alsdann  eine  rechtliche
Würdigung  der  beiden  in  neueren  Zeiten  so  bekannt  gewordenen ¬
  Testamente,  des  Städelschen  in  Frankfurt  am
Main,  und  des  Blumschen  in  Hildesheim  erfolgen.
Stelle:  daß  diejenigen,  welche  sich  vergeblich  zur  Erfüllung
auffordern  lassen,  das  Doppelte  entrichten  sollen;
Marezoll ¬
  in  der  Zeitschr.  für  Civilr.  u.  Prozeß.  Bd.  V.  S.  80.),
und  zum  Theil  wird  darauf  unten  noch  nähere  Rücksicht
zu  nehmen  seyn.  Indessen  hieher  gehört  nur  das  im  Texte
Angeführte.
Zusätze  und  Berichtigungen.
S.  155.  Z.  7.  st.  geboren  l.  concipirt.  Ebendas.  Z.  17.  st.  er  l.  es.
ist  am
S.  288.
Schlusse  der  Note  98.  noch  zu  verweisen  auf  Bd.  36.  d.  Comment.
S.  214.
S.  296  fg.  Ueber  die  hier  erklärte  Stelle  von  Gellius  ogl.  auch  Bd.  37.  d.  Comment.
S.  10fg.
            
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