Volltext : Gerichtliches Verfahren in Streitsachen nach der österr. allgem. Gerichts- und Konkursordnung vom 1. Mai 1781 (1)

Einleitung
2.  Vorträge  über  den  Konkurs  der  Gläubiger  von  Haimerl.
Wien  1840.
3.  Abhandlung  über  die  gesezmäßige  Befriedigung  konkurrirender ¬
  Gläubiger  von  Gspan;  3  Bände,  Gräz  1837—1840.
4.  Erläuterung  der  allgemeinen  Gerichtsordnung
von  Nippel;  Wien  1845.
5.  Handbuch  des  gerichtlichen  Verfahrens  von  Beidtel. ¬
  Wien  1853.
B.  Uiber  einzelne  Theile  der  Gerichts-  und  Konkursordnung
sind  folgende  Werke  und  Abhandlungen  zu  bemerken:
1.  Uiber  die  Kompensazion  im  öster.  Zivilprozesse  von  Wagner ¬

Wien  1817.
2.  Handbuch  der  dilatorischen  Einwendungen  von
Fischer,  Wien  1825.
3.  Abhandlung  über  den  derogativen  Einfluß  des  a.  h.  G.  B.  auf
die  Anordnungen  der  a.  G.  O.  über  die  exekutive  Einantwortung
der  Privatforderungen  von  Raule,  Wien  1828.
4.  Die  Behandlung  der  Gläubiger  von  Schmitt,  Wien
1828.
5.  Abhandlung  über  die  Frage:  Ist  die  Einwendung:  daß  ein.
seinem  Inhalte  nach,  förmlicher  Wechsel  im  Zahlungsorte  ausgestellt  sei,
im  Wechselprozesse  zulässig?  von  Höchsmann,  Wien  1829.
6.  Die  Lehre  von  der  Nichtigkeit  der  Zivilurtheile  von
Fischer,  Prag  1829.
7.  Wie  ist  das  Kompensazions=Recht  geltend  zu  machen?  Ist
der  Uibernehmer  u.  s.  w.,  von  Schuster,  Wien  1830.
8.  Abhandlung  über  das  Vorzugsrecht  der  Gattin  im  Konkurse
der
Gläubiger  ihres  Mannes,  nach  der  K.  O.  vom  1.  Mai  1781.
von  Richter,  Olmüz  1830.
9.  Die  Lehre  von  der  Streitverkündung  u.  s.  w.,  von  Fischer, ¬
  Wien  1832.
10.  Die  Beweislehre  im  öster.  Zivilprozesse  von  Kitka,  Wien
1836.
11.  Der  Beweis  durch  den  Haupteid  von  Rizy,  Wien  1837.
12.  Der  Beweis  durch  Handels=  und  Handwerksbücher  von
Wildner,  Wien  1838.
C.  Die  juridischen  Zeitschriften  enthalten  auch  viele  Aufsäze
über  das  gerichtliche  Verfahren.  Diese  sind:
            
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