Das Jahr 1848.
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lage der noch gültigen preußischen Verfassung geworden; namentlich
gehören die Garantieen, welche die letztere für die Ausübung der
richterlichen Gewalt gewährt, bereits dem Entwurfe vom 20. Mai
1848 an; eine der gemachten Zusicherungen war die Einführung der
Geschwornengerichte für Verbrechen, für politische und für Preßvergehen*). ¬
Indem das Ministerium der neuen Verfassung ihren
Weg bahnte, betrachtete es nach der ausdrücklichen Erklärung Camphausen's ¬
die Lage des Staates nicht so, „als sei durch die Märzereignisse ¬
die ganze bisherige Verfassung umgeworfen, als habe alles
Vorhandene aufgehört rechtlich zu bestehen, als müßten alle Zustände ¬
rechtlich nen begründet werden", sondern es sah im Gegentheile ¬
„eine Frage seiner Existenz" darin, „daß aus der bestehenden
Verfassung heraus mit den gesetzlichen Mitteln, die sie darbot, in
die neue Verfassung übergegangen werde, ohne das Band abzuschneiden, ¬
welches das Alte an das Neue knüpft"2). Aber nur zu
bald erhob sich gegen dieses Programm der Ruf reactionärer Bestrebungen*), ¬
Petitionen und Anträge überstürzten das Vorgehen
der Regierung, namentlich auch das des Justizministers, mochte er
noch so eifrig ein Gesetz über die neue Gerichtsorganisation oder
über den Schutz der persönlichen Freiheit in Angriff nehmen*),
mochte er auch den Wünschen der Versammlung in einzelnen Puncten,
z. B. bei Abschaffung der Conduitenlisten*), zuvorkommen, oder mochte
er noch so eingehend in den Commissionsverhandlungen seinen weitreichenden, ¬
der Lage der Dinge angepaßten Arbeitsplan entwickeln*).
Dieser Plan bewies Bornemann's Glauben an eine längere Dauer
seines Ministeramtes, als sie ihm beschieden sein sollte.
Die zunächst beabsichtigte Umgestaltung ging den Vorschlägen
Koch's gemäß dahin, das Rechtsprechen vom Hypotheken-, Vormundschafts=, ¬
Kosten=, Executions= und Civilstandswesen zu trennen, ¬
Einzelrichter für Mobiliar- und schleunige Sachen mit Bezirken ¬
einzurichten, welche 4000 bis 5000 Seelen umfaßten, daneben
Landgerichte von 9 bis 11 Richtern (für Strafsachen unter Zu*) ¬
§ 67.
2) Am 30. Mai 1848. Verhandl. der Vers. Bd. 1 S. 52.
*) Wolff Bd. 3 S. 112 flg.
*) Siehe Erklärung Bornemann's vom 3. Juni. Verhandl. Bd. 1 S. 86.
*) Verhandl. Bd. 1 S. 91.
*) Das geschah in der Adreßcommission nach Wolff Bd. 3 S. 563.