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Den 20. Jänner 1823. Die Alimentation, =
welche dem Vater Johann
Wunder zu Klarenbach bei der Gutsübergabe ¬
bedungen wurde, bestehend:
a) in freier Wohnung und Behölzung,
b) 20 fl. jährlich für Kleidung, e) freier
Kost, oder statt deren jährlich 60 fl.,
d) in Krankheitsfällen die erforderlischen ¬
Auslagen, laut gerichtl. Uebergabsbriefs ¬
vom 7. März 1816. Im
beiläufigen Capitalanschlage, jedoch
ohne Präjudiz zu
Den 20. Jänner 1823. Die bei der
Gutsübergäbe den drei Geschwistern
des Uebernehmers, mit Namen 1) JoII. ¬
seph Ferdinand, 2) Anna Maria, 3)
Catharina Wunder, bedungenen Erbtheile =
aus dem väterlichen und mütterlichen ¬
Vermögen, für jedes derselben ¬
mit Sechstausend Gulden, welche
bis zur Standesveränderung, gegen
die im brüderlichen Hause zu empfangende ¬
Alimentation, unverzinslich liegen ¬
bleiben, laut Theilungsbriefs vom
7: März 1816.
Den 31. August 1825. Joseph Ferdi3. ¬
nand Wunder brachte bei Ausübung
des Einstandrechts seinen num. 2. bemerkten ¬
Erbtheil von Sechstausend
Gulden an Zahlungsstatt in Abrechnung, =
welche daher gelöscht sind.
Den 9. Jänner 1826. Bei der Ver4. ¬
ehelichung der Anna Catharina Wunder -
mit Johann Merz, Bäcker
zu Deggendorf, wurden an deren num.
2. bemerktem Erbtheil Dreitausend
Gulden bezahlt und wegen der übrigen ¬
Dreitausend Gulden die Zinsen
mit vier Procent bedungen, laut Protokoll ¬
vom 9. Jänner 1826.
7
—
Anmerkungen.
fl.
A. XII. 1. Gelöschk
num. 6.
2000
A. XII. 1. Hierau
6000 fl. gelösat
num. 3, weite:
3oo0 fl. gelöscht n.4.
18000
A. XII. 5. 6. ad
num. 2.
A. XII. 7. ad n. 2.