Volltext : Gönner, Nikolaus Thaddäus von: Ueber die zweckmäßige Einrichtung des Hypothekenbuchs nach Grundsätzen und Erfahrung

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NuHypotheken. =

mer.
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Den  20.  Jänner  1823.  Die  Alimentation, =
  welche  dem  Vater  Johann
Wunder  zu  Klarenbach  bei  der  Gutsübergabe ¬
  bedungen  wurde,  bestehend:
a)  in  freier  Wohnung  und  Behölzung,
b)  20  fl.  jährlich  für  Kleidung,  e)  freier
Kost,  oder  statt  deren  jährlich  60  fl.,
d)  in  Krankheitsfällen  die  erforderlischen ¬
  Auslagen,  laut  gerichtl.  Uebergabsbriefs ¬
  vom  7.  März  1816.  Im
beiläufigen  Capitalanschlage,  jedoch
ohne  Präjudiz  zu
Den  20.  Jänner  1823.  Die  bei  der
Gutsübergäbe  den  drei  Geschwistern
des  Uebernehmers,  mit  Namen  1)  JoII. ¬

seph  Ferdinand,  2)  Anna  Maria,  3)
Catharina  Wunder,  bedungenen  Erbtheile =
  aus  dem  väterlichen  und  mütterlichen ¬
  Vermögen,  für  jedes  derselben ¬
  mit  Sechstausend  Gulden,  welche
bis  zur  Standesveränderung,  gegen
die  im  brüderlichen  Hause  zu  empfangende ¬
  Alimentation,  unverzinslich  liegen ¬
  bleiben,  laut  Theilungsbriefs  vom
7:  März  1816.
Den  31.  August  1825.  Joseph  Ferdi3. ¬

nand  Wunder  brachte  bei  Ausübung
des  Einstandrechts  seinen  num.  2.  bemerkten ¬
  Erbtheil  von  Sechstausend
Gulden  an  Zahlungsstatt  in  Abrechnung, =
  welche  daher  gelöscht  sind.
Den  9.  Jänner  1826.  Bei  der  Ver4. ¬

ehelichung  der  Anna  Catharina  Wunder -
  mit  Johann  Merz,  Bäcker
zu  Deggendorf,  wurden  an  deren  num.
2.  bemerktem  Erbtheil  Dreitausend
Gulden  bezahlt  und  wegen  der  übrigen ¬
  Dreitausend  Gulden  die  Zinsen
mit  vier  Procent  bedungen,  laut  Protokoll ¬
  vom  9.  Jänner  1826.
7

—
Anmerkungen.
fl.
A.  XII.  1.  Gelöschk
num.  6.
2000
A.  XII.  1.  Hierau
6000  fl.  gelösat
num.  3,  weite:
3oo0  fl.  gelöscht  n.4.
18000
A.  XII.  5.  6.  ad
num.  2.
A.  XII.  7.  ad  n.  2.
            
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