Volltext : Glück, Christian Friedrich von: Hermeneutisch-systematische Erörterung der Lehre von der Intestaterbfolge nach den Grundsätzen des ältern und neuern Römischen Rechts, als Beytrag zur Erläuterung der Pandecten

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Todesfall  des  Bräutigams,  oder  durch  bösliche ¬
  Verlassung  der  Braut  gehindert  worden
ist.  Nach  der  Theorte  ist  zwar  diese  Behauptung  noch
vielen  Zweifeln  unterworfen,  und  es  würde  mit  mehrerem ¬
  Grunde  das  Gegentheil  anzunehmen  seyn,  weil
legitime  oder  eheliche  Kinder  nur  diejenigen  genennt ¬
  werden  köͤnnen,  welche  in  einer  rechtmaͤßigen  Ehe
..
gezeugt  oder  gebohren  worden  sind.
.  Man -
  s.  Pape  über  der  Brautkinder  Successionsfaͤhigkeit ¬
  in  den  Guͤtern  ihrer  Vaͤter,  in  dem  von  Günther ¬
  und  Hagemann  herausgegebenen  Archiv  für
die  theoret.  u.  pract.  Rechtsgelehrsamkeit.
Th.  IV.  Nr.  7.  S.  177.  folgg.  und
Meine  Erläuterung  der  Hellfeldischen
Pandecten.  2.  Th.  §.  116.  b.  S.  113.  folgg.
Allein  in  der  Praxis  werden  auch  Brautkinder
unter  den  oben  angeführten  Einschränkungen  für  erbfähig
in  den  Gutern  ihres  Vaters  gehalten,  und  diese  Meinung ¬
  gründet  sich  theils  auf  Billigkeit,  damit  dem  unschuldigen ¬
  Kinde  der  zufällige  Umstand,  welcher  die  priesterliche ¬
  Copulation  der  Eltern  gehindert  hat,  nicht  zum
Nachtheil  gereiche,  theils  auf  eine  Usualinterpretation
des  cap.  12.  X.  Qui  filii  sint  legitimi.  Man  s.  WERNHERI ¬
  Observat.  for.  Tom.  I.  P.  III.  Obs.  41.  nr.  5.  KIND
Quaestiones  for.  Tom  I  cap.  3  pag.  26.  Eisenharts
Rechtshändel  Th.  8.  Nr.  15.  S.  400.  und  Fried.  von
Bülow  und  Theod.  Hagemanns  practische  Erörterungen ¬
  aus  allen  Theilen  der  Rechtsgelehrsamkeit.
1.  Band  Nr.  XXVII.  S.  135.  folgg.
§.  98.
            
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