Volltext : Gesterding, Franz Christian: Alte und neue Irrthümer der Rechtsgelehrten

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sinnigsten  Gesetzgeber  entgingen:  und
wie  oft  muß  man  von  dem,  was  die
Vernunft  vorzuschreiben  schien,  auf
das  zurückkommen,  was  die  Erfahrung
gelehrt  hatte  37
(Was  Garve  hier  sagt  |
der  ein  so  trefflicher  Beobachter  war,  wird  durch
die  neueste  Geschichte  bestätigt.)
3.  Eine  Erfahrung,  die  Kaiser
Justinian  gemacht  haben  will.
(Von  geringem  Belange.)
§.  3.  I.  Quib.  ex  caus.  manum.  non  licet.
—  —  Saepe  de  facultatibus  suis  amplius,
quam  in  his  est,  sperant  homines.
Daß  die  Leute  ihr  Vermögen  (bona  sua)  leicht
überschätzen,  mag  wahr  seyn.
Hätte  der  Kaiser
dies  von  Fähigkeiten  bemerkt,
möchte  es  auch
oder  noch  mehr  zutreffen  38
37)  S.  Garve  vermischte  Aufsätze.  2.  Thl.  S.  191.  192.
38)  Hier  böte  sich  nun  für  die  Herren  Recenfenten  die  allerschönste =
  Gelegenheit  dar,  auf  Kosten  des  Verfassers
ihren  Witz  zu  üben;  und  ich  nehme  mir  die  Erlaubniß,
sie  selbst  darauf  aufmerksam  zu  machen.  Sie  könnten
z.  B.  sagen,  das  hätte  der  Verfasser  beherzigen  sollen,
—  einer,  der  von  den  Jrrthümern  der  Rechtsgelehrten
schreiben  wollte,  seine  Kräfte  prüfen  sollen,
und
noch  viel  Schönes  mehr.  Vielleicht  geschieht  es  grade
deshalb,  daß  ich  mit  dieser  Bemerkung  schließe;  denn
solche  Sachen  bringen  sich  am  Beßten  am  Schluß  an.
            
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