Volltext : Gesterding, Franz Christian: Alte und neue Irrthümer der Rechtsgelehrten

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jus  animi  motum  vultus  detegit.  Et  summatim -
  ita  jus  reddet,  ut  auctoritatem  dignitatis ¬
  ingenio  augeat.
Zur  Beherzigung  für  die  Neuerer
im  Fach  der  Gesetzgebung.
Ein  Wort  zur  rechten  Zeit.
Ulpianus.  (L.  2.  D.  de  const.  Princ.
In  rebus  novis  constituendis  evidens  esse
utilitas  debet,  ut  recedatur  ab  eo  jure,
quod  diu  aequum  visum  est.
Dies  erinnert  mich  an  eine  ähnliche  Aeußerung
von  Garve.  Unter  zwey  Fehlern,  sagt  er,  der
Neuerungssucht  und  der  Anhänglichkeit  an  das  Alte,
ist  der  Letztere  der  geringere.  Denn  er  hält  sich
zuerst  an  das  Bekannte  und  sicht  gleichsam  im
Lichte:  der  andere,  nur  durch  das  Schimmerlicht
ungewisser  Voraussetzungen  und  nie  erprobter
Grundsätze  aufgehellt,  wandelt  einen  unsichern  und
gefährlichen  Weg,  und  gibt  im  Streit  mit  seinem
Gegner  bald  Blößen,  bald  thut  er  vergebliche  Luftstreiche. =
  Der  Mensch  vom  gemeinsten  Verstande
kann,  sagt  Montesquieu,  die  übeln  Folgen,
welche  ein  noch  jetzt  bestehendes  Gesetz  nach  sich
zieht,  einsehen:  —  aber  der  durchdringendste  ist
nicht  im  Stande,  diejenigen  vorauszusehen,  welche
aus  einem  neuen  entspringen  werden.  Wie  unendlich =
  viele  Fehler,  fährt  Garve  fort,
werden  die  Richter  in  jedem  neuen
Gesetzbuch  gewahr,  welche  dem  scharf¬2.


            
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