Volltext : Gerlach, C. A.: ¬Die Gewährleistung für verkaufte Hausthiere

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2.  Die  Entwickelung  des  schwarzen  Staars  kann  schnell
und  viel  schneller  erfolgen,  als  die  der  übrigen  Staarleiden,
so  dass  die  Gewährszeit  beim  schwarzen  Staar  nur  ganz  kurz
sein  darf,  wenn  man  denselben  als  Gewährsmangel  nicht  lieber ¬
  ganz  fallen  lassen  will.  Der  Sehnerv  kann  durch  dieselben -
  Ursachen  und  eben  so  schnell  gelähmt  werden,  wie  jeder ¬
  andere  Nerv;  hinsichtlich  der  Genesis  kann  der  schwarze
Staar  also  der  Lähmung  irgend  eines  andern  Körpertheils
ganz  gleich  stehen.  Grauer  und  grüner  Staar  entwickeln  sich
langsamer,  bei  diesen  würde  z.  B.  eine  Gewährszeit  von
14  Tagen  noch  lange  nicht  so  bedenklich  sein  in  Rücksicht  des
Verkäufers,  als  bei  dem  schwarzen  Staar  eine  Zeit  von  8  Tagen.
3.  Die  Erkennbarkeit  ist  bei  dem  grauen  und  grünen
Staar  oft  eben  so  schwierig,  sie  kann  unter  Umständen  selbst
noch  schwieriger  sein.  Dieser  dritte  Punkt  ist  verkannt  worden, ¬
  er  hat  deshalb  auch  besonders  Veranlassung  gegeben,
den  schwarzen  Staat  allein  zu  den  Gewährsmängeln  zu  zählen. ¬
  Bei  dem  schwarzen  Staar  sind  die  sichtbaren  Theile
des  Auges  nicht  erkrankt  und  sonderlich  verändert,  bei  den
übrigen  Staaren  aber  ist  die  Durchsichtigkeit  einiger  Theile
im  Auge  mehr  oder  weniger  gestört  und  der  Fehler  selbst
dadurch  sichtbar.  Das  Raisonnement  ist  auf  Grund  dieser
Thatsachen  gewöhnlich  so  gewesen:  „der  schwarze  Staar  ist
unsichtbar,  die  übrigen  sind  sichtbar,  folglich  kann  nur  der
erste  unter  die  Gewährsmängel  aufgenommen  werden.“  Hierbei ¬
  ist  aber  technisch  übersehen  worden,  dass  „Sichtbar
noch  lange  nicht  identisch  ist  mit  „Erkennbar“  und  dass
es  selbst  Fälle  giebt,  wo  der  sogenannte  unsichtbare
schwärze  Staar  leichter  zu  erkennen  ist,  als  die  übrigen
sichtbaren  Staarleiden.  Vollkommen  ausgebildeter  grauer
und  grüner  Staar  sind  sicht-  und  auch  erkennbar,  ebenso  gut
ist  dies  aber  auch  bei  fast  allen  ausgebildeten  Gewährsmängeln ¬
  der  Fall,  wenn  die  dummen  Pferde  z.  B.  erst  gegen
die  Wand  laufen,  die  dämpfigen  laut  giemen  und  pfeifen,  dann
sind  diese  Leiden  auch  offenbar  genug;  wenn  man  immer  den
            
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