Full text: Gerhard, G.: ¬Die Lehre von den Vollmachten

Forrede. 
Der Verfasser dieser Schrift hat bei seinen 
amtlichen Verrichtungen sehr häufig Gelegenheit 
gehabt, sich zu überzeugen, wie wenig die so wich 
tige Lehre von den Vollmachten nicht nur 
vom Volk, sondern selbst von Denjenigen gekannt 
ist, welche dessen Rechtsgeschäfte vorzubereiten, 
zu bearbeiten und zu beurkunden haben. 
Einem sehr großen Theil der Rechtsgeschäfte 
(besonders aus früherer Zeit), bei welchen die 
Betheiligten durch Gewalthaber vertreten
	        
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