Volltext : Gensler, Johann Kaspar: Rechtsfälle für die Civilprocess-Praxis

194  Geschlossene  Executiv  -  Proc.-  Instruction.
häufig,  und  könne  diesen  Ort,  seiner  Geschäfte  wegen, ¬
  nicht  meiden.  Lenghof,  wo  derselbe  wohne,
liege  im  Ausland,  und  sey  über  12  Stunden  entfernt.
Gersberg,  4  Stunden  von  Fladenheim,  habe  ein
besonderes  Patrimonialgericht.  —  Guts-  und  Gerichtsherr ¬
  daselbst  sey  der  Graf  v.  Weikartsheim.  Dort
habe  Edelmark  noch  beträchtliche  Forderungen  an
die  gutsherrliche  Brauerei,  welcher  er  viel  Gerste  auf
Credit  verkaufe.
II.  Nach  geschehener  Bestimmung  des  Gerichtsstands  ist
die  Klage  zu  fertigen.
Kant
71.
Michel  Levi,  zu  Burghain,  klagte  im  Monat  December ¬
  1809  gegen  den  Bauern  Joseph  Möller,  zu  Mittelaschenbach, ¬
  eine  Waarenschuld  von  95  fl.  6  kr.  ein:
indem  er  seiner  Klage  folgende  Urkunde  beilegte:
»Bescheine  ich  unterschriebener  Joseph  Möller,  dass  ich
heute  von  Michel  Levi  erhalten  habe  zwanzig  Ellen  grünen ¬
  Multen,  die  Elle  Einen  Gulden  zwölf  Kreizer,  ferner ¬
  zehen  Ellen  geblimten  Flanell,  die  Elle  Einen  Gulden, ¬
  ferner  zwanzig  Ellen  verschiedene  Sorten  Kortons,
die  Elle  Einen  Gulden  zwölf  Kreizer,  ferner  drei  und
ein  halb  Ellen  fein  Franzleinen  die  Elle  Einen  Gulden,
und  zwei  schwere  seidene  Tücher  das  Stück  zu  drei  Gulden, ¬
  zwölf  und  ein  halb  Elle  baumwollenes  Zeug,  die
Elle  zu  Einem  Gulden  zwölf  Kreizer,  und  für  einen  gemachten ¬
  feinen  tüchernen  Mannsrock  zwölf  Gulden.  Diese
sämmtlich  hier  bemerkten  Waaren  sind  mir  richtig  zugehändiget ¬
  worden  und  werden  künftigen  Herbst  bezahlt.
Burghain,  den  24ten  Februar  1809.
Joseph  Möller  in  Mittelaschenbach.«
Der  zur  Antwort  vorbeschiedene  Beklagte  erklärte  zu
Protokoll:  »seine  Namens-Unterschrift  könne  er  nicht  ablaugnen, ¬
  allein  die  in  der  Urkunde  verzeichneten  Waaren
habe  er  von  dem  Klüger  weder  erhandelt,  noch  erkalten,
und  er  wisse  gar  nicht,  was  er  mit  jenen  Sachen,  z.  B.
            
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