Volltext : Gensler, Johann Kaspar: Rechtsfälle für die Civilprocess-Praxis

Rechtsfall  70.
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bereit,  auf  die  Universität  abzugehen,  während  es  noch
in  Zweifel  liege,  ob  sein  Gegner  dieses  Ziel  erreichen  werde.
1)  Welcher  ist  hier  als  klagender  Theil  zu  betrachten?
2)  Ist  Heinrich  Sickinger  zur  Sache  legitimirt?
Kat
70.
Nicolaus  Pfeifer  aus  Lenghof  verkauft  an  Günther ¬
  Edelmark  200  Mltr.  Gerste,  jedes  Malter  zu  8  fl.,
ohne  dals  dieser  das  Getreide  vorher  oder  nachher  in  Augenschein ¬
  nahm.  Der  Kauf  wurde  zu  Fladenheim,  Pfeifers ¬
  Wohnort,  verabredet,  dabei  aber  bedungen,  »der  Verkäufer ¬
  solle,  auf  eigene  Kosten,  die  Gerste  nach  Gersberg
fahren  und  daselbst  dem  Kunz,  einem  Bevollmächtigten  des
Käufers,  jenes  Getreide  zumessen.«  Wegen  der  Zahlung  des
Kaufgeldes  wurde  nur  soviel  verabredet:  sie  solle  14  Tage
nach  Ablieferung  sümmtlicher  200  Mltr.  Gerste  geschehen.
Dieses  Getreide  wurde  von  Pfeifern  nach  Gersberg ¬
  gefahren  und  daselbst  dem  Bevollmächtigten  des  Käufers ¬
  zugemessen.
Jene  14  Tage  verflossen  mehrfach  —  der  Käufer  zahlte
nicht.  —  Pfeifer  mahnte  ihn  nun,  und  erhielt  zur  Antwort: ¬
  die  gelieferte  Gerste  sey  nicht  preiswürdig,  und  das  Malter, ¬
  nach  damaligem  Preis,  höchstens  6  fl.  werth  gewesen.  Der
Bevollmächtigte  Kunz  habe  sie,  nach  Edelmarks  Instruction, ¬
  an  die  Brauerei  zu  Gersberg  abgegeben,  und  hier  habe
man  ihm  (Edelmurken),  als  Lieferanten,  einen  Abzug  von
2  fl.  30  kr.  auf  jedes  Malter  gemacht,  weil  die  Gerste  flach  gewesen ¬
  sey  und  schlechteres  Bier  gegeben  habe.
I.  Pfeifer  sieht  sich  zur  gerichtlichen  Klage  genöthiget; ¬
  will  aber  von  einem  Rechtsgelehrten  unterrichtet  seyn:
1)  ob  er  jene  Einrede  des  Edelmark  zu  fürchten
habe?
2)  In  welchem  Gerichtsstand  er  mit  möglichster  Bequemlichkeit ¬
  die  Klage  erheben  könne?
Dabei  giebt  er  an:  nach  Fladenheim,  wo  besondere ¬
  Stadtgerichte  bestehen,  komme  Edelmark  sehr
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Gensler's  Rechtsfälle.  2te  Aufl.
            
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