Volltext : Preußisches Privatrecht (3)

§.  193.
§.  194.

Inhaltsverzeichniß  des  III.  Bandes.
Sache  zustehenden  Rechts  an  der  Sache.  Afterpfand.  Röm.  Recht.  473
Preußisch  rechtliche  Unterscheidung  der  vom  ersten  Verpfänder  genehmigten
Sachverpfändung  durch  den  Pfandgläubiger  und  der  nicht  genehmigten,  der
Verpfändung  des  Pfandrechts.  474.  Verpfändung  anderer  dinglicher  Rechte
nach  gemeinem  Recht.  475.  Nach  preuß.  Recht.  Selbständige  Gerechtigkeiten. ¬
  Bergwerkseigenthum.  476.  Eisenbahnen.  Die  Prioritätsobligationen.
477.  Kein  Pfand  am  Urheberrecht  u.  s.  w.  478.
Die  Begründung  des  Pfandrechts.
Voraussetzung  der  rechtsgeschäftlichen  Begründung.  Verfügungsrecht  des
Verpfänders.  Genehmigung  des  Eigenthümers.  478.  Konvalescenz.  479.
Namentlich  von  Hypotheken.  479°.  Der  Pfandinhaber  in  gutem  Glauben. ¬
  480.  Verschiedene  Modi  des  Mobiliar-  und  Immobiliarpfands.  Titel.
Beschränkte  Wirkung  des  Titels  zum  Pfandrecht  als  Rechts  zur  Sache.  481.
a.  Gesetz  als  Titel.  481.  Stillschweigende  Pfandrechte.  482.  b.  Vertrag,
Testament.  Obligatorischer  Vertrag  über  die  Pflicht  zur  Verpfändung.  Das
Faustpfand  Realkontrakt.  483.  c.  Gerichtsbeschluß.  Aelteres  Recht.  484.
Judizial=Hypothek.  Zwangsverwaltung.  Zwangsversteigerung.  485.  Das
Pfändungspfandrecht  bei  Mobilien.  486.
Wirkungen  des  Pfandrechts
A.  Rechtsstellung  des  Pfandgläubigers  und  Eigenthümers  während ¬
  der  Pfandhaftung.  Keine  schädigende  Substanzminderung  durch  den
Eigenthümer.  487.  Insbesondere  Rechte  des  Hypothekengläubigers  im  Falle
einer  gefährdenden  Verschlechterung  des  Grundstücks  (Devastation).  Gegen  wen
gehen  die  Rechte?  488.  Sicherungsmaßregeln.  Recht  auf  vorzeitige  Zahtung. ¬
  489.  Fortdauerndes  Recht  des  Eigenthümers  zur  Veräußerung  und
Verpfändung.  489.  Verfügungsrecht  über  bewegliche  Bestandtheile  des
Pfandobjekts.  Erleichterter  pfandfreier  Parzellenverkauf.  Rechtsstellung
des  Pfandgläubigers  und  Pfandschuldners  im  Falle  einer  verpfändeten
Forderung  vor  der  Geltendmachung  des  Pfandrechts  und  vor  der  Ueberweisung. ¬
  490.  Regelmäßiger  Ausschluß  der  Forderung  weiterer  Sicherheit.
Recht  des  Pfandschuldners,  der  gleichzeitig  persönlicher  Schuldner  ist,  auf
Veräußerung  des  Pfandes  durch  Klage  anzutragen.  491.  Pfandverkauf
auf  Betreiben  des  Pfandschuldners.  492.  B.  Ausübung  des  Pfandrechts. ¬
  Veräußerungsrecht.  Einziehungsrecht.  493.  Regelmäßig  nur  gerichtlicher ¬
  Verkauf  nach  vollstreckbarer  Feststellung.  Kann  der  Pfandschuldner ¬
  durch  Gestattung  des  Zwangsverkaufs  seine  kostenpflichtige  Verurtheilung
abwenden?  Zulässiger  Privatverkauf  und  seine  Wirkungen.  494.  Nähere
Regelung  des  gerichtlichen  Verkaufs.  495.  Unzulässigkeit  der  Abwendung
des  gerichtlichen  Pfandverkaufs  bei  Mobiliar  durch  Einspruch  seitens  des  nicht
besitzenden  Pfandgläubigers.  496.  Wie  wenn  Theile  oder  Zubehörungen  eines
als  Hypothek  haftenden  Immobile  gepfändet  werden?  49637a.  Alter  Subhastationsverkauf ¬
  der  Immobilien  frei  von  Pfandrechten.  Verhältniß  des
neuen  Immobiliarvollstreckungsgesetzes  dazu.  497.  Bedeutung  des  geringsten ¬
  Gebots.  497.  Grundlage  des  Eigenthumsübergangs  durch  Feststellung ¬
  des  Eigenthums  des  Vollstreckungsschuldners.  499.  Welche  Lasten
gehen  auf  den  Ersteher  über?  500.  Abwendung  der  Zwangsversteigerung
beziehungsweise  Erleichterung  der  Versteigerung  durch  das  jus  offerendi.
501.  Möglichkeit  der  Geltendmachung  des  Pfandrechts  in  eine  von  mehreren ¬
  haftenden  Sachen,  in  bewegliches  Zubehör  des  haftenden  Immobile.
502.  Durch  Zwangsverwaltung.  503.  Zwangsversteigerung  ideeller  Antheile? ¬
  504.  Rechtsverhältnisse  am  Erlös.  Bei  beweglichen  Pfandstücken.
505.  Kaufgeldvertheilung  bei  unbeweglichen  Pfändern.  Feststellung  der
Hebungsberechtigten.  Baarzahlung.  Uebernahme  der  im  geringsten  Gebot
berücksichtigten  Forderung.  506.  Uebernahme  der  nach  besonderer  Abrede
übernommenen  Forderung  als  Befriedigung  aus  dem  Grundstück.  Ueberweisung ¬
  der  Kaufgeldforderung  an  Hebungsberechtigte.  Erlöschen  der  Korrealhypothek ¬
  oder  Grundschuld  bei  Befriedigung  des  Gläubigers  aus  einem
haftenden  Grundstück.  507.  Frühere  Behandlung  der  Korrealhypothek.  508.
Behandlung  der  Gesammthypothek,  die  als  Theil  des  geringsten  Gebots  zu
übernehmen  ist.  Verhältniß  der  Kaufgeldervertheilung  zu  dem  als  Kauf¬XV


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