Volltext : Preußisches Privatrecht (3)

XIV
Inhaltsverzeichniß  des  III.  Bandes.
an  Zahlungsstatt.  433.  Verpflichtung  auch  des  nur  dinglich  pflichtigen  als
Veräußerers  zur  Benachrichtigung.  434.  Erklärung  des  Berechtigten.  Zeit
der  Erklärung.  435.  Wirkung  der  Bekanntmachung.  Obligatorische  Wirkung ¬
  der  Eintrittserklärung.  436.  Versäumniß  der  Erklärung.  Mehrere
Vorkaufsrechte.  Schadensersatz  bei  Verletzung  des  persönlichen  Vorkaufsrechts. ¬
  437.  Retrakt  bei  dinglichem  Vorkauf.  438.  Zahlungspflicht  des
das  Retraktrecht  ausübenden  Berechtigten.  439.  Untergang  des  Retrakts
im  einzelnen  Fall.  440.  Untergang  und  Löschung  des  Vorkaufsrechts  überhaupt. ¬
  441.
II.  Das  Pfandrecht.
Erster  Abschnitt.  Allgemeine  Lehren  des  Pfandrechts.
Der  Begriff  des  Pfandrechts.
§.  190.
Das  Preußische  Pfandrechtssystem.  Grundsätze  der  Spezialität  und  Publizität. ¬
  Reichsgesetzliche  Billigung  derselben.  Definition  des  A.L.R.  443.
Dingliche  Natur  des  Pfandrechts.  444.  Bei  der  Verpfändung  von  Fordernngsrechten. ¬
  Zweck  des  Pfandrechts  Realsicherheit  für  eine  Forderung.
445.  Accessorischer  Charakter  des  Pfandrechts  an  beweglichen  Sachen.
Modifikation  bei  der  Hypothek.  446.  Hypothek  des  Eigenthümers.  447.
Grundschuld.  Geschichtliche  Herkunft  der  selbständigen  kündbaren  Belastung ¬
  und  juristische  Konstruktion.  448.  Die  Definition  von  Kühnast,  Bedenken ¬
  dagegen.  Ergebniß.  449.  Inhalt  des  Pfandrechts  mit  Einschluß
der  Grundschuld,  Recht  auf  Befriedigung  oder  Zahlung  durch  Veräußerung
der  Sache.  Verbot  der  lex  commissoria.  450.  Vertragsmäßiger  Ausschluß
der  Veräußerung  durch  den  Pfandgläubiger  unwirksam.  451.  Revenüenhypothek. ¬
  451  33.  Objektive  Erstreckung  auf  Zuwachs  und  Pertinenzen.  451.
Gesammthypothek,  Gesammtgrundschuld.  Pignoris  causa  indivisa.  Verhältniß ¬
  des  Pfandrechts  als  Sicherungsmittel  zu  anderen  Rechtsinstituten.  452.
Geschichtliches  vom  Pfandrecht
§.  191.
Altdeutsches  Pfandrecht  an  beweglichen  und  unbeweglichen  Sachen.  Aeltere
und  neuere  Satzung.  453.  Stadtrechte.  454.  Institut  der  Ingrossation.  Rechtsentwickelung ¬
  in  Preußen.  455.  Hypothekenordnung  von  1783.  Landrecht:
Novelle  von  1853.  456.  Legalitätsprinzip.  Reform  durch  das  Gesetz  v.
5.  Mai  1872.  457.
§.  192.  Die  durch  das  Pfandrecht  zu  sichernde  Forderung
Voraussetzung  des  entstehenden  Pfandrechts  regelmäßig  eine  zu  sichernde
rechtsgiltige  Forderung.  Nachträgliche  Beseitigung  der  Ungiltigkeit  der  zu
sichernden  Forderung.  458.  Künftige  Ansprüche.  Bedeutung  des  §.  14  1.  20.
für
459.  Inwiefern  ist  eine  bindende  Belastung  bei  der  Verpfändung
ünftige  Forderungen  und  bei  der  Kautionshypothek  schon  vor  Entstehung  der
Forderung  begründet?  461.  Nothwendigkeit  bestimmter  Bezeichnung
der
zu  sichernden  Forderung.  Falsa  demonstratio.  462.  Verpfändung  für  eine
des
fremde  Schuld.  Fortbestehen  der  Forderung  regelmäßig  Bedingung
Fortbestehens  des  Pfandrechts.  Einwirkung  des  Pfandrechts  auf  die  VerH1111 ¬

jährung  der  persönlichen  Forderung.  463.  Auf  die  Verjährung  der  Zinsforderung. ¬
  Einwirkung  der  Unterbrechung  der  Verjährung  der  Pfandforderung ¬
  auf  die  der  persönlichen  und  umgekehrt.  465.  Grundschuld.  466.  Unabhängigkeit ¬
  der  persönlichen  Schuld  vom  Fortbestehen  des  Pfands.  Besonderheiten ¬
  im  Falle  einer  persönlichen  Schuld,  die  nach  §.  41  des  Eigenthumserwerbgesetzes ¬
  von  dem  Grundstückserwerber  übernommen  ist.  467.
Verpfändbare  Gegenstände.
§.  192a
I.  Körperliche  Sachen.  Inhaberpapiere,  künftige  Sachen.  468.  II.  Rechte.
1.  Forderung.  Pignus  nominis.  469.  Keine  Succession  in  die  Forderung.
Kein  solidarisches  Mitforderungsrecht.  Kein  unmittelbar  begründetes  Verfügungsrecht, ¬
  Nothwendigkeit  besonderer  Anweisung  oder  gerichtlicher  Ueberweisung. ¬
  470.  Veräußerung  der  Pfandforderung  in  der  Vollstreckungsinstanz.
472.  Legitimation  zur  Geltendmachung  der  aus  der  Verpfändung  entspringenden ¬
  Rechte.  Pfand  an  Forderungen  auf  Sachleistung.  472.  2.  Dingliche ¬
  Rechte.  Pfandhaftung  des  dem  verpfändeten  Nichteigenthümer  der

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