XIV
Inhaltsverzeichniß des III. Bandes.
an Zahlungsstatt. 433. Verpflichtung auch des nur dinglich pflichtigen als
Veräußerers zur Benachrichtigung. 434. Erklärung des Berechtigten. Zeit
der Erklärung. 435. Wirkung der Bekanntmachung. Obligatorische Wirkung ¬
der Eintrittserklärung. 436. Versäumniß der Erklärung. Mehrere
Vorkaufsrechte. Schadensersatz bei Verletzung des persönlichen Vorkaufsrechts. ¬
437. Retrakt bei dinglichem Vorkauf. 438. Zahlungspflicht des
das Retraktrecht ausübenden Berechtigten. 439. Untergang des Retrakts
im einzelnen Fall. 440. Untergang und Löschung des Vorkaufsrechts überhaupt. ¬
441.
II. Das Pfandrecht.
Erster Abschnitt. Allgemeine Lehren des Pfandrechts.
Der Begriff des Pfandrechts.
§. 190.
Das Preußische Pfandrechtssystem. Grundsätze der Spezialität und Publizität. ¬
Reichsgesetzliche Billigung derselben. Definition des A.L.R. 443.
Dingliche Natur des Pfandrechts. 444. Bei der Verpfändung von Fordernngsrechten. ¬
Zweck des Pfandrechts Realsicherheit für eine Forderung.
445. Accessorischer Charakter des Pfandrechts an beweglichen Sachen.
Modifikation bei der Hypothek. 446. Hypothek des Eigenthümers. 447.
Grundschuld. Geschichtliche Herkunft der selbständigen kündbaren Belastung ¬
und juristische Konstruktion. 448. Die Definition von Kühnast, Bedenken ¬
dagegen. Ergebniß. 449. Inhalt des Pfandrechts mit Einschluß
der Grundschuld, Recht auf Befriedigung oder Zahlung durch Veräußerung
der Sache. Verbot der lex commissoria. 450. Vertragsmäßiger Ausschluß
der Veräußerung durch den Pfandgläubiger unwirksam. 451. Revenüenhypothek. ¬
451 33. Objektive Erstreckung auf Zuwachs und Pertinenzen. 451.
Gesammthypothek, Gesammtgrundschuld. Pignoris causa indivisa. Verhältniß ¬
des Pfandrechts als Sicherungsmittel zu anderen Rechtsinstituten. 452.
Geschichtliches vom Pfandrecht
§. 191.
Altdeutsches Pfandrecht an beweglichen und unbeweglichen Sachen. Aeltere
und neuere Satzung. 453. Stadtrechte. 454. Institut der Ingrossation. Rechtsentwickelung ¬
in Preußen. 455. Hypothekenordnung von 1783. Landrecht:
Novelle von 1853. 456. Legalitätsprinzip. Reform durch das Gesetz v.
5. Mai 1872. 457.
§. 192. Die durch das Pfandrecht zu sichernde Forderung
Voraussetzung des entstehenden Pfandrechts regelmäßig eine zu sichernde
rechtsgiltige Forderung. Nachträgliche Beseitigung der Ungiltigkeit der zu
sichernden Forderung. 458. Künftige Ansprüche. Bedeutung des §. 14 1. 20.
für
459. Inwiefern ist eine bindende Belastung bei der Verpfändung
ünftige Forderungen und bei der Kautionshypothek schon vor Entstehung der
Forderung begründet? 461. Nothwendigkeit bestimmter Bezeichnung
der
zu sichernden Forderung. Falsa demonstratio. 462. Verpfändung für eine
des
fremde Schuld. Fortbestehen der Forderung regelmäßig Bedingung
Fortbestehens des Pfandrechts. Einwirkung des Pfandrechts auf die VerH1111 ¬
jährung der persönlichen Forderung. 463. Auf die Verjährung der Zinsforderung. ¬
Einwirkung der Unterbrechung der Verjährung der Pfandforderung ¬
auf die der persönlichen und umgekehrt. 465. Grundschuld. 466. Unabhängigkeit ¬
der persönlichen Schuld vom Fortbestehen des Pfands. Besonderheiten ¬
im Falle einer persönlichen Schuld, die nach §. 41 des Eigenthumserwerbgesetzes ¬
von dem Grundstückserwerber übernommen ist. 467.
Verpfändbare Gegenstände.
§. 192a
I. Körperliche Sachen. Inhaberpapiere, künftige Sachen. 468. II. Rechte.
1. Forderung. Pignus nominis. 469. Keine Succession in die Forderung.
Kein solidarisches Mitforderungsrecht. Kein unmittelbar begründetes Verfügungsrecht, ¬
Nothwendigkeit besonderer Anweisung oder gerichtlicher Ueberweisung. ¬
470. Veräußerung der Pfandforderung in der Vollstreckungsinstanz.
472. Legitimation zur Geltendmachung der aus der Verpfändung entspringenden ¬
Rechte. Pfand an Forderungen auf Sachleistung. 472. 2. Dingliche ¬
Rechte. Pfandhaftung des dem verpfändeten Nichteigenthümer der
Seite
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