Register.
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Bevollmächtigter B. s. Beund ¬
gegen den Nacherben 881: Vollvollmächtigte. ¬
streckdarkeit dieses Urtheils für und
Gesetzlicher V. 79; Legitimagegen ¬
den Nacherben 505.
tion 80; Mangel derselben ist von
Voriegungseid 286.
Amtswegen zu berücksichtigen 81;
Vorpfändung 551 fg.
Zuschiebung oder Zurückschiebung des
Vorsitzender: bestimmt die Termine
Eides an einen g. V. 297; Auferlegung
184; leitet die mündliche Verhanddes ¬
richterlichen Eides bei einer Mehrlung ¬
156, 158; sein Fragerecht 161.
heit gesetzlicher V. 308 A. 4.
Vorstand der Anwaltskammer 68.
Verwaltungsgerichtsbarkeit 15.
Vorträge der Parteien: bestimmende
Verzicht: auf den Anspruch 322; ist
und berichtende 97 ff.
zu protokolliren 169. B. auf den EinVorverfahren ¬
150, 218.
spruch 355, auf die Berufung 385 fg.,
auf die Revision 405, auf die Nichtigkeits= ¬
oder Restitutionsklage 432.
W.
Verzögerung des Processes: Strafe
derselben durch Auferlegung von
Wahrheitseid 290, 293.
Kosten 151, 167, 223, 702.
Wahrheitswürdigung, freie: GrundVollmacht: ¬
Verschiedene Arten der
satz der f. W. 234 ff.
V. 86; Proceßvollmacht insbesondere
Wechselproceß 447 fg.
87 fg.; Folgen des Mangels der V.
Widerklage: Begriff 215; processua91 ¬
fg.; Beendigung des Vollmachtslische ¬
Behandlung 216 ff.; in der
verhältnisses 92 fg.
Berufungsinstanz 392.
Vollstreckbarkeitserklärung, vorläuWiderspruch: =
gegen den Zahlungssige ¬
eines Urtheils: im allgemeinen
befehl im Mahnverfahren 452 fg.,
493 ff.; des Urtheils der früheren
gegen den Theilungsplan im VerInstanz, ¬
soweit es in der höheren
theilungsverfahren 566 ff., 624 fg.
nicht angefochten wird 396, 415. V.
627, 628; gegen einen Arrestbefehl
ausgeschlossen: in Ehesachen 465, in
oder eine einstweilige Verfügung 670,
Kindschaftssachen 475, in Entmün679 ¬
fa., 691.
digungssachen 487.
Wiederaufnahme des Verfahrens:
Vollstreckung s. ZwangsvollVoraussetzungen ¬
430 ff.; Zuständigstreckung. ¬
keit 434 fg.; Frist für die Erhebung
Vollstreckungsbefehl im Mahnverder ¬
Wiederaufnahmeklage 435 fg.,
fahren 455, 456 ff.; bedarf in der
Verfahren 436 ff.; VersäumnißverRegel ¬
keiner Vollstreckungsclausel 5
fahren 440.
Vollstreckungsclausel 502.
Wiedereinsetzung in den vorigen
Vollstreckungsgericht 517.
Stand gegen die Versäumung von
Vollstreckungs=Intervention 525 fg.
Nothfristen 144 ff.
Vollstreckungstitel: Begriff 489 fg
Winkeladvokaten 89 A. 10.
Uebersicht der V. 490 ff.; rechtskräfWohnsitz: ¬
Allgemeiner Gerichtsstand
tiges Endurtheil 492; für vorläufig
des W. 47 ff.
vollstreckbar erklärtes Endurtheil
493 ff. (s. Vollstreckbarkeitserklärung); ¬
ausländisches Urtheil
500 ff.; Schiedsspruch 502.
Z.
Vollstreckungsurtheil: zur VollstreckZahlungsbefehl ¬
im Mahnverfahren
barkeitserklarung eines ausländischen
451 fg.
Urtheils 500 ff., eines SchiedsspruZeugen ¬
257 ff.; Verpflichtung zur Abches ¬
502.
legung des Zeugnisses 259 ff., BeVorbehaltsurtheile ¬
zu Gunsten des
eidigung 263; Art der Vernehmung
Klägers 216, 399, 445.
264fg., Anspruch auf Gebühren 266.
Vorbereitende Schriftsätze 151 ff.
Nach Erlassung des Beweisbeschlusses
Vorbereitendes Verfahren s. Verbenannte ¬
Z. können zurückgewiesen
fahren.
werden 223.
Vorerbe: Einfluß des Eintrittes der
Sachverständige Z. 258 A. 2.
Nacherbfolge auf einen Proceß des
267 A. 4.
V. 178, 180; Wirkung des im Pro1 ¬
cesse des V. ergangenen Urthens
Zeugnißz der Rechtskraft 333 ff.