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Hessen.
Central=JustizProvinzial ¬
-
Gerichtshöfe
Besondere Gerichte.
Stelle.
Obergerichte.
1., das großherzogl. Mini1. ¬
Das großherzogliche Handels- A., Die großherzogl. Hofgerichtel 1. Das großherzogl. Oberapsterium ¬
des Innern und der
pellations=Gericht zu
zu: (10)
gericht zu Mainzz (3)
Justiz (15), und
Darmstadt (12) für die Pro
2., das großherzogl. Oberhofge1., ¬
Darmstadt für die Provin
vinzen Starkenburg und Ober
richt zu Darmstadt; (4)
Starkenburg,
2., das großherzogl. Kriegshessen; ¬
3., das Zucht=Polizei=Gerich
ministerium, 2te Sec2., -
Gießen für die Provinz Ober
zu Mainz; (5)
tion (16).
2., das großherzogl. Obergerich
hessen.
4., das Assisen-Gericht eber
zu Mainz (13) für die Provinz
daselbst; (6)
B., Das großherzogl. Kreis=GeRheinhessen; ¬
5., die Militair=Gerichte und
richt zu Mainz für die Pro
3., der provisorische Cassationszwar: ¬
vinz Rheinhessen (11.)
a) die Unterkriegs- oder Kriegs
hof zu Darmstadt (14) für
Gerichte, nämlich:
die Provinz Rheinhessen.
ga) die Militair=Untersuchungs
Gerichte, (7) und
bb) die Kriegs-Gerichte; (8)
b) das Ober=Kriegs=Gerich
zu Darmstadt. (9)
Anmerk. Außer diesen Gerichten
bestehen zu Darmstadt ¬
noch:
6., Hof= und Marschall=Justiz=Deputationen. ¬
Amtswegen, so wie die Antraͤge und Verhandlungen uͤber
waltthaͤtigkeiten, wegen welcher der Klaͤger sich nicht an
Gesuche um Straferlaß oder Verwandlung im Wege der
das peinliche Gericht gewendet hat;
Gnade. Uebrigens sind die Mitglieder des Ober=Forstgerichts,
g) wegen Contraventionen gegen die Gesetze üͤber die indirecjedoch ¬
nur für einige Gegenstaͤnde, zugleich Mitglieder der
ten Auflagen, als der Tranksteuer, der Salzregie, der Ver
Ober=Forst=Direction
brauchssteuer von auslaͤndischen Waaren, des Chaussee5., ¬
Von dem Zuchtpolizei=Gericht siehe Anmerk. 11.
Geldes u. s. w | .
6., Das Assisen=Gericht versammelt sich alle Vierteljahre
Den Friedensrichtern steht es zu, die Siegel anzuleget
und der Praͤsident des Kreisgerichts ist dessen staͤndiger Praͤund ¬
abzunehmen. Sie nehmen die Familienberathschlagungen
sident. Es besteht aus 12, unter 30 ausersehenen, durch
für die Ernennung von Curatoren füͤr Abwesende und noch
das Loos bestimmten Geschworenen, deren Obmann der erste
neugeborne Kinder, so wie auch fuͤr die Entlassung aus der
durch das Loos hierzu Bezeichnete ist. Wenn sich in der AbVormundschaft, ¬
so wie uͤberhaupt alle Berathschlagungen
stimmung keine absolute Stimmenmehrheit herausstellt, so
auf, welche die Angelegenheiten eines Minderjaͤhrigen ode
entscheidet das Kreis-Gericht in einer Sitzung von wenigstens
Abwesenden veranlassen koͤnnen, jedoch mit Vorbehalt, di
5 Richtern
Entscheidung üͤber alles, was im Laufe oder zu Folge dieser
Zur Cognition des Assisengerichts gehören alle diejenigen
Berathschlagungen streitig wird, vor das Gericht erster InKlagesachen, ¬
wegen personlicher Beschaͤdigungen, welche die
stanz zu verweisen.
Anklagekammer zu einer Anklage fuͤr geeignet findet. s. die
Die Friedensrichter koͤnnen uͤbrigens in allen Faͤllen den
Anmerk. 11.
Curatoren den Eid abnehmen
7., Die Militair=Untersuchungs=Gerichte bestehen
Was die Verbrechen anbelangt, uͤber welche die Zucht
aus einem Auditeur als staͤndigen Untersuchungsrichter und
polizei- oder peinliche Gerichte zu urtheilen haben, so konnen
aus einem, bei zu untersuchenden Kapital=Verbrechen aber
die Friedensrichter die Klagen der Partheien aufnehmen, und
aus 2 Offizieren. Das Militairuntersuchungs=Gericht wird
bei Verbrechen, auf denen eine Leibesstrafe stehet, den Be
für jede Untersuchung eines vor die Militairgerichtsbarkeit geschuldigten, ¬
wenn hinlaͤngliche Anzeigen gegen ihn vorliegen,
hoͤrigen Vergehens oder Verbrechens bestellt.
vor das peinliche Gericht fuͤhren lassen.
3. Das Handelsgericht bestehet für die Provinz Rhein= 8. Die Kriegs=Gerichte sind die erkennenden Gerichte
erster Instanz uͤber diejenigen Vergehen oder Verbrechen, welche
hessen, und erkennt in allen Streitigkeiten uͤber Verpflicheine ¬
militairgerichtliche Entscheidung nach vorheriger Untertungen ¬
zwischen Handelsleuten und Banquiers, zwischen
suchung erfordern. Ein Kriegs=Gericht besteht aus 5 Offiallen ¬
Personen in Streitigkeiten uͤber Handelsgeschafte; uͤber
zieren, als Richtern, näͤmlich einem Praͤsidenten und 4 Beidie ¬
Klagen gegen die Factoren und Commis; über die Schuld
sitzern, sodann einem Auditeur, als Referenten und Actuar
scheine der Einnehmer, Zahlmeister und Districts-Einnehmer
mit berathender Stimme. Kein Mitglied des permanenten
oder anderer Rechnungspflichtigen von öffentlichen Kassen
Kriegsgerichts kann seine Stelle, als solches, langer als 6
u. s. w.
Monate lang bekleiden.
Es bestimmt bis zu einem Werth von 1000 Franken
Hauptgeldes, in erster und letzter, bei höherm Werthe aber 9., Das Oberkriegs-Gericht ist die zweite erkennende
Militairgerichts=Jnstanz. Seine Competenz erstreckt sich
in erster Instanz.
über alle Personen, welche der Militairgerichtsbarkeit unterDas ¬
Gericht besteht aus 1 Praͤsidenten, 4 Richtern und
worfen sind. Diese Stelle ist eine permanente, aus perma3 ¬
Ergäͤnzungsrichtern.
neuten Richtern bestehende Gerichtsstelle, ist mit 5 Richtern
Das Oberforstgericht für die Provinzen Starkenburg
besetzt, nämlich einem Präsidenten und 4 Beisitzern. Der
und Oberhessen, bestehet aus 3 Mitgliedern. Diese Behörde
Präsident ist ein General. Die Beisitzer bestehen aus 2 Stabskann ¬
sich mit der Ober-Forst Direction niemals zu einer ge
offizieren und 2 rechtsgelehrten Mitgliedern.
meinschaftlichen Sitzung vereinigen, um uͤber die Untersuchung
Das Oberkriegsgericht ist die letzte, inappellable Gerichtsoder ¬
Bestrafung angeschuldigter Forstvergehen zu berather
instanz in allen gerichtlichen Strafsachen. Gegen seine Eroder ¬
zu entscheiden. Den Sitzungen hat jedesmal ein Mit
kenntnisse findet nur noch der Weg der Gnade Statt. Es ist
glied der Ober=Forst=Direction, als Techniker, beizuwohnen.
Revisions- und Berufungs-Instanz; es revidirt die
Zum Ressort des Ober=Forstgerichts gehören:
Erkenntnisse der Kriegsgerichte entweder, weil es das Gesetz
Die Sorge wegen Vollziehung der Straferkenntnisse von