Register.
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tes 241 ff.; Grundsatz der Einheit
des richterlichen Eides bei einer Mehrder ¬
B. 246 ff. Mündliche B. in dem
heit gesetzlicher V. 474.
nicht vom Grundsatze der MündlichVerwaltungsbehörden: ¬
Begriff 2.
keit beherrschten Verfahren 267
Verzicht auf den Anspruch 488.
M. B. im landgerichtlichen BerVerzögerung =
des Processes: Strafe
fahren 320 ff.; im amtsgerichtlichen
derselben durch Auferlegung von
Verfahren 504 ff., in der BerufungsKosten ¬
226, 247, 822.
instanz 660 ff.; in der RevisionsinVollmacht: =
Verschiedene Arten der V.
stanz 580.
128;
Proceßvollmacht insbesondere
129 fg., Beendigung des VollmachtsVerhandlung ¬
zur Hauptsache 225,
verhältnisses 138 ff.
326 ff.
Verhandlungsmaxime 142 ff.
Bollstreckbarkeitserklärung, vorläuVerkündung ¬
der Entscheidungen 172 ff.
sige eines Urtheils: im Allgemeinen
670 ff.; des Urtheils der früheren
des Gesetzes: Begrif
Verletzung
568 ff.; Fälle, in denen eine EntInstanz, ¬
soweit es in der höheren
scheidung ohne Rücksicht auf ihren
nicht angefochten wird 555, 582.
Inhalt wegen Gesetzesverletzung anBollstreckung ¬
s.
Zwangsvollgefochten ¬
werden kann 573 fg.
streckung.
Vermuthung 366.
Vollstreckungsbefehl im MahnverVersäumnihurtheil: ¬
Voraussetzungen
fahren 630, 640 fg.; bedarf in der
509 ff.; Inhalt 514 ff.; wann der
Regel keiner Vollstreckungsclausel 642,
Antrag auf ein V. zurückgewiesen
687; ist der inneren Rechtskraft fähig
642
werden muß 520 ff.; Beseitigung
durch Einspruch 524 ff.; zweites oder
Vollstreckungsclausel 682.
ferneres B. ist von Amtswegen für
Vollstreckungsgericht 696.
vorläufig vollstreckbar zu erklären
Vollstreckungs=Intervention 706 ff.
529: wie weit ein B. angefochten
Vollstreckungsurtheil: zur Vollstreckwerden ¬
kann: durch Berufung 528,
barkeitserklärung eines ausländischen
Urtheils 678; eines Schiedsspruches
533 fg., durch Revision 568; B.
681, 854.
wegen Nichterscheinens des SchwurVorbereitende ¬
Schriftsätze 226 ff.
pflichtigen im Schwurtermin 463.
Vorsitzender: bestimmt die Termine
Versäumnißverfahren: allgemeine
201; leitet die mündliche VerhandGrundsätze =
609 ff.; in der Berufungsinstanz =
561 ff.; in der Revisionsinlung ¬
233 fg., 235 fg., sein Fragerecht ¬
239.
stanz 586 ff.; bei der NichtigkeitsVorstand ¬
der Anwaltskammer 79.
und Restitutionsklage 613; im Urkundenprocesse ¬
621, 622. 627;
Vorverfahren 225, 323.
in
Ehesachen 649 ff.; in Entmündigungssachen =
663 fg., im Vertheilungsverfahren ¬
752; im Arreswerfahren 795
W.
A. 24, 798 A. 34.
Wahrheitseid 444, 448.
Bersäumnißzwischenurtheil 263, 463,
Wahrheitswürdigung, freie: Grund518. ¬
satz der f. W. 141, 349 ff.
Versäumung von Proceßhandlungen
Wechsel: Kraftloserklärung eines W.
216 ff.
844.
Vertagung der Verhandlung: BeWechselproceß ¬
628 ff.
griff 203.
Widerklage: Begriff 313; processuaVertheidigungshandlung ¬
153.
lische Behandlung 314 ff.; in der BeVertheidigungsmittel: ¬
Begriff 163
rufungsinstanz unstatthaft 548 A. 49.
fg., nachträglich vorgebrachte können
Widerspruch: gegen den Zahlungszurückgewiesen ¬
werden 329 fg., 559.
befehl im Mahnverfahren 686, 642;
Vertheilungsverfahren 746, 754.
gegen den Theilungsplan im BerVertreter: ¬
Bestellung eines besonderen
theilungsverfahren 749; gegen einen
V. für eine nicht proceßfähige Partei
rrestbefehl oder eine einstweilige
Verfügung 785 fg., 797.
Bevollmächtigter B. s. BeWiederaufnahme ¬
des Verfahrens:
vollmächtigte.
Voraussetzungen 601 ff.; ZuständigGesetzlicher ¬
V. 91; Legitimakeit =
606; Frist für die Erhebung der
tion 93; Mangel derselben ist von
BerWiederaufnahmeklage =
007;
Amtswegen zu berücksichtigen 94:
fahren 608 ff.; Versäumnißverfahren
Zuschiebung oder Zurückschiebung des
613.
Eides an einen g. V. 456; Auferlegung
55
Fitting, Civilproceß. 8. Aufl.