Inhaltsverzeichnis : Arndt, Adolf: Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staaten

Abkürzungen.
Abg.  H.  =  Abgeordnetenhaus.
A.B.G.  =  Allgemeines  Berggesetz  für  die  Preußischen  Staaten.
Abs.  =  Absatz.
A.G.  =  Preußisches  Ausführungsgesetz.
A.L.R.  Allgemeines =
  Landrecht  für  die  Preußischen  Staaten.
B.  =  Bekanntmachung.
B.G.B.  =  Bürgerliches  Gesetzbuch.
E.  oder  Erk.  =  Erkenntnis.
B.G.Bl.  =  Bundesgesetzblatt.
E.  oder  Entsch.  =  Entscheidungen  des  bezüglichen  Gerichts.
E.G.  Einführungsgesetz. =

G.  oder  Ges.  Gesetz. =

Gew.O.  =  Gewerbeordnung.
G.V.G.  =  Gerichtsverfassungsgesetz.
Herr.H.  =  Herrenhaus.
H.G.B.  =  Handelsgesetzbuch.
Jahrbuch.
Jahrb.
I.  M.  Bl.  Justizministerialblatt. =

Instr.  Instruktion. =

K.G.  =  Kammergericht.
Komm.Ber.  =  Kommissionsbericht.
M.  oder  Mot.  =  Motive.
O.Tr.  =  Obertribunal.
O.V.G.  =  Oberverwaltungsgericht.
R.B.  =  Rekursbescheid.
R.C.Bl.  Zentralblatt =
  für  das  Deutsche  Reich.
R.G.  =  Reichsgericht.
R.O.H.G.  =  Reichs=Oberhandelsgericht.
R.V.  A.  =  Reichsversicherungsamt.
Str.G.B.  =  Strafgesetzbuch.
Str.  P.O.  =  Strafprozeßordnung.
V.M.Bl.  =  Ministerialblatt  für  die  gesamte  innere  Verwaltung.
Zeitschrift  für  Bergrecht.
Z.  Zivilprozeßordnung =
  in  der  Fassung  R.G.Bl.  1898  S.  410.
Z.P.O.
            
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