118 Wünsche in Bezug auf die neue deutsche Civilgesetzgebung.
ches beim Untergange seines ursprünglichen Gegenstandes den
an dessen Stelle tretenden Ersatzanspruch, namentlich den Anspruch ¬
auf eine Versicherungssumme ergreift.
§. 37. Ein Pfandrecht an einer Forderung wird auch durch
die Einweisung in eine bei einem Drittschuldner beschlagnahmte
30)
Forderung begründet
§. 38. Soweit das Pfandrecht an Inhaber= und OrdrePapieren ¬
einen Anspruch auf die Forderung aus dem Papiere verleiht, ¬
ist es als Pfandrecht an einer Forderung zu behandeln.
29) S. 83 fg. — 30) S. 85 fg. — 31) S. 87 fg.