Volltext : Fischer, Franz: Lehrbuch des österreichischen Handelsrechtes

Vorrede  zur  vierten  Auflage.
Die  nur  mehr  in  absehbarer  Entfernung  liegende  Kundmachung
eines  für  alle  österreichischen  Kronländer  geltenden  Handelsgesetzbuches
Fischer'hat ¬
  mich  nicht  abgehalten,  der  Einladung  zur  Bearbeitung  des
schen  Lehrbuches  in  vierter  Auflage  Folge  zu  leisten.  Einerseits  dürfte
jenes  Ereigniß  in  nächster  Zukunft  doch  noch  nicht  eintreten,  und  andererseits ¬
  schien  es  mir  nicht  ohne  Verdienst,  den  heutigen  Particularismus
im  Handelsrechte  zu  beleuchten,  und  so  mittelbar  zur  Anerkennung
des  Werthes  einheitlicher  Gesetzgebung  beizutragen.
Daher  sind  außer  einigen,  im  Ganzen  nicht  belangreichen,  Veränderungen ¬
  im  Systeme  nicht  nur  bedeutende,  durch  die  neuere  Gesetzgebung ¬
  nothwendig  gewordene  Zusätze  gemacht  und  die  veröffentlichten
Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes  in  Handelssachen
mitgetheilt,  sondern  auch  die  noch  bestehenden  Unterschiede  der  drei
Hauptzweige  österreichischer  Handelsgesetzgebung  berücksichtigt
worden,  wodurch  allerdings  im  Vergleiche  mit  den  früheren  Auflagen
der  Umfang  des  Buches  fast  verdreifacht  wurde.
Während  des  —  durch  die  Ungunst  äußerer  Verhältnisse  verzögerten ¬
  —  Druckes  sind  einige  das  Handelsrecht  betreffende  Gesetze
kundgemacht  worden.  Die  Bedeutung  derselben,  soweit  sie  im  Buche
selbst  nicht  beachtet  werden  konnten,  ist  theils  unter  dem  Nachtrage,
theils  in  dem  achten  Hauptstücke  bezeichnet.  In  dem  letzteren  sind  alle
das  Handelsgewerbe  betreffenden  Bestimmungen  des  neuen  Gewerbsgesetzes ¬
  vom  20.  December  1859  zusammengestellt.
Wien,  im  Februar  1860.
Dr.  Hermann  Blodig.
            
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