fullscreen : Einführung in das Grundbuchrecht (1)

Schlußbetrachtungen.
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ge
Stellung  der  Frau  dem  Manne  gegenüber  zu  stärken  und  zu
sichern.  Wer  der  verheirateten  Frau  im  Prinzip  die  Möglichkeit
verschließt,  wirtschaftlich  selbständig  zu  werden,  für  den  ist  das
eine  Ehrenpflicht.  Und  in  dieser  Hinsicht  hat  wohl  das  neue
Bürgerliche  Gesetzbuch  noch  nicht  das  letzte  Wort  gesprochen.
Wenn  es  auch  der  verheirateten  Frau  manche  Vorteile  auf  diesem
Gebiete  gebracht  hat,  die  sie  bis  dahin  nicht  besaß,  so  eine  Ausdehnung -
  ihrer  sogenannten  Schlüsselgewalt,  so  kann  doch  die  Stellung
der  Frau  gegenüber  dem  Manne  in  Bezug  auf  das  eheliche  Güterrecht -
  sowohl,  das  für  die  Arbeiterbevölkerung  allerdings  geringere
Bedeutung  besitzt,  wie  in  anderer  Beziehung  noch  wesentlich  selbständiger, -
  unabhängiger  und  sicherer  gestaltet  werden.  Zu  einer
Emanzipation  der  Frauen  nach  dieser  Richtung  kann  auch  der
die  Hand  bieten,  der  von  der  verheirateten  Frau  im  Erwerbsleben
im  allgemeinen  wenig  wissen  will.
            
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