Volltext : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 3, Abt. 2)

Anhang.
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Von  den  vorstehenden  Angaben  weichen  indeß  andere  ab,
welche  theils  einer  neueren  Zeit  angehören,  theils  auf  officiellen =
  Mittheilungen  beruhen.  Bei  Gelegenheit  der  Verhandlungen =
  in  den  ständischen  Versammlungen  der  Herzogthümer
in  den  Jahren  1835  und  1836  kamen  folgende  Angaben  vor:
1.  Herzogthum  Schleswig:
1)  Anzahl  der  Pflüge
9,877
2)  Steuerwerth  der  Ländereien  62,170,7371  Rthlr.  C.
II.  Herzogthum  Holstein:
1)  Anzahl  der  Pflüge.
8,927,
2)  Steuerwerth  der  Ländereien  66,961,7471  Rthlr.  C.
Obgleich  nicht  angegeben  ist,  welche  Pflugzahl  hier  gemeint =
  seyn  soll,  so  ist  doch  anzunehmen,  daß  die  Angabe  die
außerordentliche  Pflugzahl  betrifft.
            
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