Drittes Hauptst. Verhältnisse m. d. Auslande. 665
). Jn Beziehung auf Hamburg ist
gehört zu haben scheint
noch zu erwähnen, daß diese Stadt das vom Kaiser erhaltene
Privilegium der Stapelgerechtigkeit über die Maasien ausdehute ¬
und sich einstweilen ein sogenanntes jus restringendi
beizulegen versuchte, kraft welches alle unterhalb Hamburg
an der Elbe liegende Orte ihre Waaren und besonders das
Getraide erst nach Hamburg bringen sollten *2). Die Streitigkeiten =
darüber zogen sich bis in die zweite Hälfte des sechszehnten ¬
Jahrhunderts hinein. Ueber den Elbstrom haben ferner =
manche Streitigkeiten mit Hamburg obgewaltet, die für
jetzt selbst kaum ein historisches Jnteresse mehr haben
Von practischem Jnteresse dagegen sind noch gegenwärtig die
Verhältnisse der Herzogthümer in Beziehung auf die Zölle
und die Accise in Hamburg, und waren noch vor wenigen
Jahren Gegenstand ernster Unterhandlungen 44). Der mit
Hamburg im Jahre 1768 geschlossene Vergleich enthält im
2ten Artikel die Bestimmung, „daß alle von dem Gesammthause =
Holstein zum Vortheile des Commercii=Handels und
Wandels der Unterthanen und namentlich der Altonaer, be43) =
Veranlassung dazu gaben
41) Handschrift der Kieler | |
theils die oben in diesem Bande
Bibliothek über die Verhandlun= | |
S. 260. erwähnten Privilegien
gen der Holsteinischen Herzög | |
Kaisers Carl IV. und Kaisers
mit Hamburg S. 639. Jn v.
Friedrich III. Dann auch das
Lützow s Geschichte Mecklensogenannte =
Elbprivilegium von
burg's II. Bd. S. 464. ist bemerkt| .
1628. Vgl. Hegewisch Gedaß ¬
das Kloster Reinfeld jährlich
schichte III. Bd. S. 263. Letztezwei =
fette Ochsen nach Schwerin
res wurde 1645 wieder aufgezu ¬
liefern hatte.
42) Ueber das Privilegium
geben.
Kaiser Friedrich III. auf die Sta= | |
44) Beschwerden mehrerer Hol pelgerechtigkeit =
für Hamburg von
steinischen Districte über Neuerun= | |
1482 vgl. Christiani's Neuere
gen in dem Hamburger Zoll= und
Geschichte l. Bd. S. 131 u. f.
Accisewesen sind erwähnt im Stb.
Ueber das jus restringendi daMag. ¬
II. Bd. S. 235 u. S. 847.
selbst II. Bd. S. 274, imgleichen
S. 443.