Zusätze und Verbesserungen.
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S. 430 zu Note 45. Fundation der Gotthard= und Anna
Hansenschen Stiftung in Flensburg vom 17ten Jun. 1805.
S. 436 zu Note 69. Ueber die Marschkrankheit findet sich
noch ein Aufsatz von Struve in den Prov. Ber. 1821 II. Heft
S. 28.
S. 457 nach Note 74 ist einzuschalten d) damit die Luft
nicht durch in Fäulniß übergehende thierische Körper verunreinigt
werde, ist vorgeschrieben, daß die Polizei die Verscharrung der
todten Pferde und andern umgefallenen Viehs veranstalte; Rescript =
vom 18ten Jul. 1800.
S. 440 Note 85. Das Lombardprivilegium für Friedrichstadt ¬
und Tönningen ist dem gottorfischen Hofjuden Jacob
Mussaphia, seinen Erben und Mitinteressenten auf 10 Jahre
ertheilt.
S. 446 Z. 1. Die Einrichtung mit den Tonnen u. Baaken
auf der Eider ist allerdings zur Ausführung gekommen. Eine
Tonnen= und Baakenordnung ward 1591 erlassen und 1664 erhielt =
der Rath in Tönningen das Recht den Baakenmeister über
die Seetonnen zu bestellen. Eine Verordnung wegen des Tonnen= =
und Baakengeldes ist noch 1695 ergangen (handschriftliche
Nachrichten).
S. 466 §. 92. Zuerst hätten hier die Regierungsmaaßregeln =
zur Abwendung von Hungersnoth und theuren
Zeiten erwähnt werden müssen. Das gewöhnliche Mittel bestand =
früher in Fruchtsperren oder in Verboten der Kornausfuhr,
dann auch in dem Verbot, Branntwein aus gewissen Arten des Korns
zu brennen. Vgl. Thaarup über den Kornhandel in den dänischen =
Staaten. Kopenhagen 1820; wegen des Branntweinbrennens, =
Patent vom 29sten Mai und Placat vom 4ten Dec.
1807; auch Placat vom 27sten April 1808.
S. 472 zu Note 29. Zoöga Nachricht von den Wirkungen =
des während der Hornviehseuche in den Jahren 1774 bis
1782 versuchten Erschlagens; Prov. Ber. 1789 J. Bd. S. 121;
und von dem Erfolge des Versuchs mit der Jnoculation daselbst
II. Bd. S. 228.
Vgl. Prov. Ber. von 1788 I. Bd.
S. 478 zu Note 55.
S. 525.
S. 479 zu Note 59. Ueber den Hopfenbau vgl. Niemann
Vaterlandskunde II. Bd. S. 194, Handbuch S. 529.
S. 481 zu Note 68. Zu den Beförderungsmitteln der Bienenzucht =
ist auch zu zählen die Abschaffung des früherhin in Eiderstedt =
üblichen Jmmengeldes und des Jmmenzehnten in Nor=