Full text : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 2)

Zusätze  und  Verbesserungen.
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S.  430  zu  Note  45.  Fundation  der  Gotthard=  und  Anna
Hansenschen  Stiftung  in  Flensburg  vom  17ten  Jun.  1805.
S.  436  zu  Note  69.  Ueber  die  Marschkrankheit  findet  sich
noch  ein  Aufsatz  von  Struve  in  den  Prov.  Ber.  1821  II.  Heft
S.  28.
S.  457  nach  Note  74  ist  einzuschalten  d)  damit  die  Luft
nicht  durch  in  Fäulniß  übergehende  thierische  Körper  verunreinigt
werde,  ist  vorgeschrieben,  daß  die  Polizei  die  Verscharrung  der
todten  Pferde  und  andern  umgefallenen  Viehs  veranstalte;  Rescript =
  vom  18ten  Jul.  1800.
S.  440  Note  85.  Das  Lombardprivilegium  für  Friedrichstadt ¬
  und  Tönningen  ist  dem  gottorfischen  Hofjuden  Jacob
Mussaphia,  seinen  Erben  und  Mitinteressenten  auf  10  Jahre
ertheilt.
S.  446  Z.  1.  Die  Einrichtung  mit  den  Tonnen  u.  Baaken
auf  der  Eider  ist  allerdings  zur  Ausführung  gekommen.  Eine
Tonnen=  und  Baakenordnung  ward  1591  erlassen  und  1664  erhielt =
  der  Rath  in  Tönningen  das  Recht  den  Baakenmeister  über
die  Seetonnen  zu  bestellen.  Eine  Verordnung  wegen  des  Tonnen= =
  und  Baakengeldes  ist  noch  1695  ergangen  (handschriftliche
Nachrichten).
S.  466  §.  92.  Zuerst  hätten  hier  die  Regierungsmaaßregeln =
  zur  Abwendung  von  Hungersnoth  und  theuren
Zeiten  erwähnt  werden  müssen.  Das  gewöhnliche  Mittel  bestand =
  früher  in  Fruchtsperren  oder  in  Verboten  der  Kornausfuhr,
dann  auch  in  dem  Verbot,  Branntwein  aus  gewissen  Arten  des  Korns
zu  brennen.  Vgl.  Thaarup  über  den  Kornhandel  in  den  dänischen =
  Staaten.  Kopenhagen  1820;  wegen  des  Branntweinbrennens, =
  Patent  vom  29sten  Mai  und  Placat  vom  4ten  Dec.
1807;  auch  Placat  vom  27sten  April  1808.
S.  472  zu  Note  29.  Zoöga  Nachricht  von  den  Wirkungen =
  des  während  der  Hornviehseuche  in  den  Jahren  1774  bis
1782  versuchten  Erschlagens;  Prov.  Ber.  1789  J.  Bd.  S.  121;
und  von  dem  Erfolge  des  Versuchs  mit  der  Jnoculation  daselbst
II.  Bd.  S.  228.
Vgl.  Prov.  Ber.  von  1788  I.  Bd.
S.  478  zu  Note  55.
S.  525.
S.  479  zu  Note  59.  Ueber  den  Hopfenbau  vgl.  Niemann
Vaterlandskunde  II.  Bd.  S.  194,  Handbuch  S.  529.
S.  481  zu  Note  68.  Zu  den  Beförderungsmitteln  der  Bienenzucht =
  ist  auch  zu  zählen  die  Abschaffung  des  früherhin  in  Eiderstedt =
  üblichen  Jmmengeldes  und  des  Jmmenzehnten  in  Nor=
            
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