Volltext : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 1)

Berichtigungen  und  Zusätze.
S.  15.  Anmerk.  von  Dörfers  Topographie  des  Herzogthums
Holstein  ist  nun  die  4te  Auflage  anzuführen.  Schlesw.  1824.
(enthält  auch  eine  Topographie  von  Lauenburg).
S.  17.  3.  10  statt  1056  lies  1026.  Das  Jahr  wird  verschieden =
  angegeben,  1026,  1028,  1052  und  1055.  Suhm,
3ter  Bd.  S.  602  ist  für  1026.
S.  22.  letzte  Zeile  im  Texte  statt  Scholmer  lies  Soholmer.
S.  22.  Anm.  16.  st  1786  l.  1768.
S.  25.  Anm.  22.  Ueber  die  Etymologie  des  Wortes
Weichbild  ist  nun  besonders  Gaupp  über  deutsche  Städtegründung, =
  Stadtverfassung  und  Weichbild  (Jena  1824)  zu
nennen.  Die  Meinung,  daß  die  zweite  Sylbe  in  Weichbild
von  Bill  (im  Gegensatz  von  Unbill  oder  Unbilde)  herkomme,
ist  wohl  richtig,  und  das  führt  denn  auch  zur  Bestätigung  des
von  Hartmann  aufgestellten  Begriffs,  der  auf  einen  besondern =
  Frieden  hindeutet.  Ein  Kreuz  kommt  übrigens  auch
bei  Lübeck  als  Grenzzeichen  vor.  Urkunde  bei  Dreyer  Einleitung =
  in  die  lübschen  Verordnungen,  S.  219.
S.  51.  Z.  1.  Ein  der  Dingpflichtigkeit  ähnliches  Verhältniß =
  kam  in  Holstein  früherhin  nicht  bloß  bei  Uetersen,  sondern =
  auch  bei  einigen  Besitzungen  des  Klosters  Reinfeld  vor:
siehe  unten  S.  291.  not.  45.
S.  32.  not.  41.  Schwabstedt  hat  ebenfalls  durch
Verjährung  das  Recht  der  bürgerlichen  Nahrung  erworben.
Rescript  vom  22sten  Jan.  1755.
S.  54.  3.  4.  Die  Anzahl  der  Flecken  kann  wohl  nicht
ganz  bestimmt  angegeben  werden,  da  mehrere  derselben  nur
im  Sprachgebrauch  des  gemeinen  Lebens  so  genannt  werden,
ohne  es  im  rechtlichen  Sinn  des  Worts  zu  seyn,  z.  B.  Ah=
            
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