Volltext : ¬Das oestreichische Hypothekenrecht (2)

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Inhalts=Verzeichniß.
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der  „Eigenthümerhypothek"  verfolgt.  I.  Mobilisirung  des  Realkredites ¬
  durch  antizipative  Eintragung  von  Hypotheken  vorerst  auf
den  Namen  des  Eigenthümers  (656].  II.  Abwehr  unbilliger
Rechtsfolgen  der  Konfusio  bei  nachträglichem  Erwerb  des  Eigenthums ¬
  durch  den  Hypothekar  (oder  umgekehrt).  III.  Hintanhaltung ¬
  des  Vorrückens  der  Nachhypotheken,  insbesondere  bei  Tilgung
der  Vorpost  aus  fremden  Mitteln  (657].  —  Rechtsvorkehrungen,
durch  welche  diese  Ziele  zum  Theil  schon  im  gemeinen  Recht  und
vollständiger  sodann  in  neueren  Partikularrechten  verfolgt  werden
659;  insbesondere  die  „Eigenthümerhypothek“  des  preußischen
und  der  „Rangvorbehalt“  des  bairischen  Rechtes  662].  Seite  654
§  90
Stand  der  Frage  im  heutigen  östreichischen  Recht.
I.  Rangvorbehalt  und  Eigenthümerhypothek  (663].  —  II.  Eigenthum ¬
  und  Pfandrecht  im  Konfusionsfall  [666.  A.  Rechtlich  zufällige ¬
  Konfusio:  Fortbestand  der  Hypothek  bis  zur  Löschung  (a.  b.
Gb.  §  1446).  Wirkungen  dieses  Bestandes;  insbesondere  für  den
Fall  einer  Cession  des  konfundirten  Hypothekarrechtes,  wenn  dem
Cessionar  die  Konfusio  bekannt  ist  (668).  B.  Konfusio  durch  Einlösung. ¬
  Berechtigung  des  Zahlers,  anstatt  Quittung,  Cession  der
pypothek  zu  begehren?  (672]  Rechtsvortheile,  welche  dem  Eigenthümer ¬
  aus  der  Einlösung  des  Hypothekarrechtes  erwachsen  (674
jene  „Cession"  ist  dem  Wesen  nach  hypothekarische  Succession.
Beilagen.
Seite
I.  Grundbuch  der  Stadt  Wien
XV
II.  Nieder=Ostreichische  Landtafel
XXVII
*
III.  Bergbuchauszug
AXAVIII
XLIV
IV.  Auszug  aus  dem  Eisenbahnbuche.
V.  Auszug  aus  dem  Eisenbahnbuche  ..
XLV
VI.  Eisenbahnbuch
III
VII.  Wiener  Grundbuch
XIII
nach  neuester  Form)
Register.
XXIII
I.  Paragraphenregister  zum  allgemeinen  Grundbuchgesetz
II.  Register  der  hypothekarischen  Entscheidungen  des  k.  k.
XXV.
obersten  Gerichtshofes...
XXIXX
III.  Sachregister
*  .
*
XAXV
IV.  Inhalts=Verzeichniß
            
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