Full text: ¬Das oestreichische Hypothekenrecht (2)

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Inhalts=Verzeichniß. 
LI* 
der „Eigenthümerhypothek" verfolgt. I. Mobilisirung des Real 
kredites durch antizipative Eintragung von Hypotheken vorerst auf 
den Namen des Eigenthümers (656]. II. Abwehr unbilliger 
Rechtsfolgen der Konfusio bei nachträglichem Erwerb des Eigen 
thums durch den Hypothekar (oder umgekehrt). III. Hintanhal 
tung des Vorrückens der Nachhypotheken, insbesondere bei Tilgung 
der Vorpost aus fremden Mitteln (657]. — Rechtsvorkehrungen, 
durch welche diese Ziele zum Theil schon im gemeinen Recht und 
vollständiger sodann in neueren Partikularrechten verfolgt werden 
659; insbesondere die „Eigenthümerhypothek“ des preußischen 
und der „Rangvorbehalt“ des bairischen Rechtes 662]. Seite 654 
§ 90 
Stand der Frage im heutigen östreichischen Recht. 
I. Rangvorbehalt und Eigenthümerhypothek (663]. — II. Eigen 
thum und Pfandrecht im Konfusionsfall [666. A. Rechtlich zu 
fällige Konfusio: Fortbestand der Hypothek bis zur Löschung (a. b. 
Gb. § 1446). Wirkungen dieses Bestandes; insbesondere für den 
Fall einer Cession des konfundirten Hypothekarrechtes, wenn dem 
Cessionar die Konfusio bekannt ist (668). B. Konfusio durch Ein 
lösung. Berechtigung des Zahlers, anstatt Quittung, Cession der 
pypothek zu begehren? (672] Rechtsvortheile, welche dem Eigen 
thümer aus der Einlösung des Hypothekarrechtes erwachsen (674 
jene „Cession" ist dem Wesen nach hypothekarische Succession. 
Beilagen. 
Seite 
I. Grundbuch der Stadt Wien 
XV 
II. Nieder=Ostreichische Landtafel 
XXVII 
* 
III. Bergbuchauszug 
AXAVIII 
XLIV 
IV. Auszug aus dem Eisenbahnbuche. 
V. Auszug aus dem Eisenbahnbuche .. 
XLV 
VI. Eisenbahnbuch 
III 
VII. Wiener Grundbuch 
XIII 
nach neuester Form) 
Register. 
XXIII 
I. Paragraphenregister zum allgemeinen Grundbuchgesetz 
II. Register der hypothekarischen Entscheidungen des k. k. 
XXV. 
obersten Gerichtshofes... 
XXIXX 
III. Sachregister 
* . 
* 
XAXV 
IV. Inhalts=Verzeichniß
	        
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