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Inhalts=Verzeichniß.
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der „Eigenthümerhypothek" verfolgt. I. Mobilisirung des Realkredites ¬
durch antizipative Eintragung von Hypotheken vorerst auf
den Namen des Eigenthümers (656]. II. Abwehr unbilliger
Rechtsfolgen der Konfusio bei nachträglichem Erwerb des Eigenthums ¬
durch den Hypothekar (oder umgekehrt). III. Hintanhaltung ¬
des Vorrückens der Nachhypotheken, insbesondere bei Tilgung
der Vorpost aus fremden Mitteln (657]. — Rechtsvorkehrungen,
durch welche diese Ziele zum Theil schon im gemeinen Recht und
vollständiger sodann in neueren Partikularrechten verfolgt werden
659; insbesondere die „Eigenthümerhypothek“ des preußischen
und der „Rangvorbehalt“ des bairischen Rechtes 662]. Seite 654
§ 90
Stand der Frage im heutigen östreichischen Recht.
I. Rangvorbehalt und Eigenthümerhypothek (663]. — II. Eigenthum ¬
und Pfandrecht im Konfusionsfall [666. A. Rechtlich zufällige ¬
Konfusio: Fortbestand der Hypothek bis zur Löschung (a. b.
Gb. § 1446). Wirkungen dieses Bestandes; insbesondere für den
Fall einer Cession des konfundirten Hypothekarrechtes, wenn dem
Cessionar die Konfusio bekannt ist (668). B. Konfusio durch Einlösung. ¬
Berechtigung des Zahlers, anstatt Quittung, Cession der
pypothek zu begehren? (672] Rechtsvortheile, welche dem Eigenthümer ¬
aus der Einlösung des Hypothekarrechtes erwachsen (674
jene „Cession" ist dem Wesen nach hypothekarische Succession.
Beilagen.
Seite
I. Grundbuch der Stadt Wien
XV
II. Nieder=Ostreichische Landtafel
XXVII
*
III. Bergbuchauszug
AXAVIII
XLIV
IV. Auszug aus dem Eisenbahnbuche.
V. Auszug aus dem Eisenbahnbuche ..
XLV
VI. Eisenbahnbuch
III
VII. Wiener Grundbuch
XIII
nach neuester Form)
Register.
XXIII
I. Paragraphenregister zum allgemeinen Grundbuchgesetz
II. Register der hypothekarischen Entscheidungen des k. k.
XXV.
obersten Gerichtshofes...
XXIXX
III. Sachregister
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XAXV
IV. Inhalts=Verzeichniß