Volltext : ¬Das oestreichische Hypothekenrecht (2)

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Inhalts=Verzeichniß.
§  83.  B.  Löschungstitel  hinsichtlich  des  Pfandrechtes.  1)  Untergang ¬
  des  Pfandgegenstandes.  Physischer  Untergang,  bücherlicher
Untergang.  Untergang  des  belasteten  Antheiles  durch  Aufhebung
der  Getheiltheit  des  Gutes  [622].  Untergang  der  verpfändeten
Hypothekarforderung.  —  2)  Erlaß  des  Pfandrechtes  [623].  Formlosigkeit ¬
  des  Vertrages.  Auslegung  desselben;  pignoris  remissio
tacita.  Unzuläßigkeit  des  Pfandrechtserlasses  hinsichtlich  eines  Antheils ¬
  des  Pfandgutes  unter  Konzentration  des  Rechtes  auf  die
übrigen  Antheile  (625).  3)  Vereinigung  des  Eigenthums  und  des
Seite  621
Pfandrechtes  (Konfusio)  627
§  84.
Fortsetzung.  4)  Befristungen  und  Bedingungen.  Wirkung  des
bücherlich  ersichtlichen  Endtermines  des  Rechtes  des  Verpfänders
auf  das  abgeleitete  Pfandrecht  [629).  Bücherlich  ersichtliche  Bedingtheit ¬
  jenes  Rechtes.  Wirkung  ex  tunc;  insbesondere  bei  Hypotheken, ¬
  welche  von  blos  pränotirten  Rechten  abgeleitet  sind  [630].
5)  Exekution  des  Pfandgutes  (633).  6)  Verjährung  und  Amortisirung ¬
  634
.  Seite  628
III.  Löschungsakt.
A.  Voraussetzungen  desselben.
§  85.  Ein  inter  partes  wirksamer,  präsenter  Löschungstitel.
(Von  wem
und  gegen  wen  kann  die  Löschung  begehrt  werden?  Betagte  oder
bedingte  Löschungstitel  (637)).  2)  Urkundlicher  Beleg  des  Löschungstitels; ¬
  die  Löschungsurkunde  [638].  Inhalt  derselben.  Insbesondere ¬
  die  Quittung  1639).  Das  Löschungsurtheil.  Löschungsklage
640];  Rechtliche  Natur  und  Petit  derselben;  Kompetenz.  S.  636
B.  Durchführung  des  Löschungsaktes.
§  86.
1)  Einverleibung  der  Löschung.  Das  Löschungsgesuch  und
dessen  Beilagen.  Intabulationsfähige  Löschungsurkunden  1643
Seite  641
Bescheid  über  das  Löschungsgesuch
§  87
2)  Vormerkung  der  Löschung.  a)  Voraussetzungen  derselben.
Pränotationsfähige  Löschungsurkunden  (646].
Wirkung  der
Vormerkung  aa)  während  der  Schwebe,  bb)  nach  Entscheidung  der
Bedingung.  Rechtfertigung  der  pränotirten  Löschung  (648);  Wirkung ¬
  der  erbrachten  und  der  entfallenen  Rechtfertigung.  —  3)  Anmerkung ¬
  der  beabsichtigten  Löschung  (650].  Seite  645
§  88.  Vollzug,  Beurkundung  und  Zustellung  des  Löschungs=  —
Seite  650
bescheides
*
Anhang.
Ueber  Hypotheken  an  eigener  Sache.
§  89.  Uebersicht  der  Frage.  Die  praktischen  Ziele,  welche  das  in
verschiedenen  deutschen  Partikularrechten  aufgenommene  Institut
            
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