§ 88.
Löschungsakt. — Vollzug, Beurkundung, Zustellung.
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Von den Mitteln und Voraussetzungen einer Berichtigung nichti¬
ger und einer Anfechtung materiell widerrechtlicher
Löschungen ist hier
nicht mehr zu handeln; es gilt darüber, was von nichtigen und an
fechtbaren Tabularakten überhaupt in unserem ersten Buch ausge
führt ist.
11) Wirkungslos ist daher der nicht selten vorkommende Zusatz zur Einver
leibungsklausel: „ohne mein Wissen", oder „ohne Verständigung“. Richtig darüber
Schopf, dessen Arch. n. F. I, S. 111 fg. und Lekisch, Jurist, XI, S. 11, 12.