Full text: ¬Das oestreichische Hypothekenrecht (2)

§ 88. 
Löschungsakt. — Vollzug, Beurkundung, Zustellung. 
653 
Von den Mitteln und Voraussetzungen einer Berichtigung nichti¬ 
ger und einer Anfechtung materiell widerrechtlicher 
Löschungen ist hier 
nicht mehr zu handeln; es gilt darüber, was von nichtigen und an 
fechtbaren Tabularakten überhaupt in unserem ersten Buch ausge 
führt ist. 
11) Wirkungslos ist daher der nicht selten vorkommende Zusatz zur Einver 
leibungsklausel: „ohne mein Wissen", oder „ohne Verständigung“. Richtig darüber 
Schopf, dessen Arch. n. F. I, S. 111 fg. und Lekisch, Jurist, XI, S. 11, 12.
	        
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