Inhaltsverzeichnis : Allerneueste Nachrichten von Juristischen Büchern, Academischen Abhandlungen, Deductionen und Verordnungen grosser Herren (Bd. 8 = Th. 57-64 (1751))

Teutsches  Staats=Recht,  XLI.Th.  219
Rath  als  die  Bürgerschafft  einig  und  allein
der  evangelisch=Lutherischen  Religion  zugethan.
Unterdessen  ist  doch  in  der  Capell  zu  St.  Elisa=  4
beth  im  Teutschen  Haus  ein  catholischer  Gottesdienst, -
  welchen  ein  Pfarrer  und  2.  Caplane,
so  allezeit  Ordenspriester  sind,  verrichten.  Die
R.  Stadt  Offenburg  und  Pfulendorf  beken=  |  |
net  sich  zu  der  Römischcatholischen  Religion.
Ravensburg  ist  eine  von  den  vier  sogenannten  424
paritaetischen  Reichsstädten,  in  welchen  nicht
nur  beyderley  Religionsverwandte  das  freye
Religionsexercitium,  sondern  auch  in  Ansehung
des  Stadtregiments  gleiche  Rechte  haben.  Jn
Regenspurg  bekennet  sich  der  gantze  Rath,  46.
nebst  der  Bürgerschafft  zu  der  evangelisch=Lutherischen -
  Religion.  Jn  dieser  Stadt  befinden  469
sich  sonst  auch  der  Bischoff  zu  Regenspurg,  der
Abt  zu  St.  Emmeran,  und  die  Aebtißin  im  Oberund -
  Nieder  Münster,  so  alle  unmittelbar  sind
und  das  offentliche  Religions  Exercitium  haben, -
  wie  denn  auch  noch  über  dieses  verschiedene -
  andere  catholische  Klöster  und  Kirchen  allda -
  sind.  Keutlingen  hat  die  evangelische  Religion -
  gar  bald  angenommen,  auch  das  Hertz
gehabt,  im  Jahr  1529.  mit  gegen  den  Reichs
Abschied  zu  protestiren  und  im  Jahr  1530.  die
Augspurgische  Confeßion  mit  zu  unterschreiben,
worzu  der  gantze  Rath  und  Bürgerschafft  sich
noch  bis  jetzo  bekennen.  Es  haben  zwar  die  470
Aebte  zu  Salmansweiler,  Marchthal  und  Zwy=  |  |
falten  Höfe  in  der  Stadt,  über  welche  aber
die  Stadt  die  Landes=Hoheit  in  Geistl.  und
weltli=—

—
Vorlage:
Max-Planck-Institut  für
Trier
Haall
Stadtbibliothek  Weberbach
D
europäische  Rechtsgeschichte
TRIER
            
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