Teutsches Staats=Recht, XLI.Th. 219
Rath als die Bürgerschafft einig und allein
der evangelisch=Lutherischen Religion zugethan.
Unterdessen ist doch in der Capell zu St. Elisa= 4
beth im Teutschen Haus ein catholischer Gottesdienst, -
welchen ein Pfarrer und 2. Caplane,
so allezeit Ordenspriester sind, verrichten. Die
R. Stadt Offenburg und Pfulendorf beken= | |
net sich zu der Römischcatholischen Religion.
Ravensburg ist eine von den vier sogenannten 424
paritaetischen Reichsstädten, in welchen nicht
nur beyderley Religionsverwandte das freye
Religionsexercitium, sondern auch in Ansehung
des Stadtregiments gleiche Rechte haben. Jn
Regenspurg bekennet sich der gantze Rath, 46.
nebst der Bürgerschafft zu der evangelisch=Lutherischen -
Religion. Jn dieser Stadt befinden 469
sich sonst auch der Bischoff zu Regenspurg, der
Abt zu St. Emmeran, und die Aebtißin im Oberund -
Nieder Münster, so alle unmittelbar sind
und das offentliche Religions Exercitium haben, -
wie denn auch noch über dieses verschiedene -
andere catholische Klöster und Kirchen allda -
sind. Keutlingen hat die evangelische Religion -
gar bald angenommen, auch das Hertz
gehabt, im Jahr 1529. mit gegen den Reichs
Abschied zu protestiren und im Jahr 1530. die
Augspurgische Confeßion mit zu unterschreiben,
worzu der gantze Rath und Bürgerschafft sich
noch bis jetzo bekennen. Es haben zwar die 470
Aebte zu Salmansweiler, Marchthal und Zwy= | |
falten Höfe in der Stadt, über welche aber
die Stadt die Landes=Hoheit in Geistl. und
weltli=—
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Vorlage:
Max-Planck-Institut für
Trier
Haall
Stadtbibliothek Weberbach
D
europäische Rechtsgeschichte
TRIER