Full text : Sammlung Einiger Staats-Schriften, Welche nach Ableben Kayser Carls des VI. zum Vorschein gekommen Und die gegenwärtige wichtige Staats-Angelegenheiten von Teutschland betreffen (Bd. 1 = St. 1/12 (1741))

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allermmaͤnniglich  Loͤsung,  oder  Erbliche
Kauffung  innen  zu  haben,  vergunst,  zugelassen -
  und  verschrieben,  Vergoͤnnen,  zulassen, -
  und  verschreiben  Jhme  das  hiemit  aus  Böhmischer -
  Königlicher  Macht,  als  Obristen  Herzog  in
Schlesien,  Setzen,  meinen  und  wollen,  daß  sein  Lieb,
und  nach  seinem  Tode  sein  negster  Erb,  vielgemeldt
Schloß  Schwerchlenez,  und  die  Stadt  Beuͤthen
mit  der  gantzen  Herrschafft,  und  aller  Ein=  und  Zugehoͤrungen, -
  nach  Vermoͤg  und  Innhalt  der  alten
Brieffe,  so  von  Unsern  Vorfahrern  König  Mathias
und  Unserem  liebsten  Herrn  und  Vattern  König
Wladislao,  allermilder  Gedaͤchtnuß  ausgangen,
und  Wir  Herzog  Johannes  von  Oppeln  dieselben
von  dem  von  Zierotin  an  sich  bracht,  und  geloͤst  hat,
also  innenhaben  geniessen  und  gebrauchen  soll,  von
Uns,  Unseren  Erben  nachkommenden  Koͤnigen  zu
Böheimb  und  Herzogen  in  Schlesien,  auch  sonst
rt;
allermänniglich  unvorhind
Und  wo  Wir  Unser  Erben,  nachkommende  Kö  |  |
nige  zu  Boheimb,  und  Herzoge  in  Schlesien,  nach
Absterben  Marggraff  Georgen,  und  seines  negsten
Erbens,  also  daß  die  zween  Leib  abweren,  von  den
andern  Erben  und  Erbnehmen  die  gedachten  Herrschafften, -
  zu  Unsern  eigenen  Handen,  Nutzungen,
und  Gebraͤuchen,  ohne  allen  anderen  Schein,  loͤ¬sen -
  wolten,  und  es  den  Innehabern,  zuvor  ein
halb  Jahr  zu  erkennen  geben,  und  die  Summa
nach  lauth  ihrer  Brieffe  erleget  wurde,  alsdann
und  nit  ehender,  sollen  Sie  Uns,  Unseren  Erben, -
  nachkommenden  Koͤnig  zu  Boͤheimb,  und
Herzog  in  Schlesien  mehrgenandte  Herrschafften
wie=Aaa5 -

Max-Planck-Institut  für
            
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