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vorzüglich noch in der Willkührlichkeit der
Festsetzung des Sterbfalls und Freykaufsund ¬
was die Gutsherrlichkeit (Gutshörigkeit)
betrift, in den oft harten Foderungen des
Weinkaufs liegen, nach Möglichkeit wegzuschaffen. =
§. 24. Es ist doch wohl ausgemacht, daß
ein milder wohlthätiger Geist von der Regierung
ausgehen und sich über alle Zweige der Verwaltung =
ausbreiten muß, daß also diejenige Regierungsform =
die beste sey, deren festes System darauf =
abzielt, Gerechtigkeit mit Milde zu verschwistern, =
und die also stets den großen und edlen
Zweck verfolgt, keine Gelegenheit unbenutzt hingehen ¬
zu lassen, wodurch das Glück oder die Wohlfahrt =
des Staats befordert werden kann. Denn
das Verhältniß der Leibeigenschaft oder der versönlichen ¬
Verpflichtung ist immer nachtheilig
für den Staat, weil es die persönliche Freyheit
vieler Bürger auf eine Art einschränkt, welche sie
hindert, für ihre Person, so vernünftige und nützliche =
Bürger zu werden, als sie es sonst werden
könnten und würden. Natürlich wird dadurch ¬
auf der einen Seite dem Staate ¬
ein Theil seiner wirklichen Kräfte ¬
täglich neue Arten des Drucks und tyrannische
Spekulationen als sinnreiche Erfindungen, als
Beweise der Einsicht preisen. Missethaten hingegen =
scheinen gegen diese Unglücklichen auch nicht
denkbar; denn gegen sie ist alles verlaubt u. s. w.
Siehe auch Schlözers Selbst=Biographie 1. Thei= | |
7. Abschn. p. 127.