fullscreen : ¬Das Miteigenthum in seinen prinzipiellen Einzelbeziehungen (20)

ZWEITE  ABTHEILUNG.
Das  Miteigenthum  in  seinen  prinzipiellen
Einzelbeziehungen.
L.  KAPITEL.
Das  Wesen  des  Mitbefitzes.
§  1.
Eine  Untersuchung  der  Natur  des  Mitbesitzes  gehört,  so
scheint  es,  nicht  in  eine  Abhandlung,  welche  sich  zur  Aufgabe
setzt,  das  Wesen  der  Rechts  gemeinschaft  zu  erforschen,  —  man
müszte  denn  den  Besitz  selbst  als  ein  Recht  auffassen*)  oder  gar
als  „das  einzige  Recht  auf  die  Sache"  erklären,  wie  dies  von
Lenz  2)  geschehen,  welcher  Schriftsteller  gerade  in  der  Möglichkeit ¬
  des  Mitbesitzes  einen  Beweis  für  die  Rechtsnatur  des  Besitzes
erblickt
Der  Grund,  dasz  gleichwol  an  dieser  Stelle  auch  der  Mitbesitz -
  betrachtet  wird,  ist  ein  mehrfacher.  Einmal  kann  besonders ¬
  seit  lhering's  Besitztheorie  die  innige  Beziehung,  in  welcher
der  Besitz  zum  Rechte  steht,  seine  Natur  als  Thatsächlichkeit  des
Rechts  nicht  verkannt  werden,  und  so  stellt  sich  im  Mitbesitz
die  Thatsächlichkeit  der  Mitberechtigung  dar.  Dann  finden  verschiedene ¬
  beim  Miteigenthum  auftretende  Erscheinungen  gerade
.
*)  S.  die  Literatur  hierüber  bei  Windscheid  Pand.  I.  3  150  A.  1.
Randa  d.  Besitz  2.  Aufl.  8  3  A.  7.
*)  Das  Recht  des  Besitzes  und  seine  Grundlagen  S.  77  fg.;  er  meint,
dasz  bisher  noch  Niemand  die  Möglichkeit  des  Mitbesitzes  begriffen  und  erklärt
habe.  S.  94.
9)  Dagegen  Randa  a.  a.  O.
Steinlechner  Juris  communio.  II.
            
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