Volltext : Demme, Wilhelm Ludwig: Römisch-juristische Drehorgel mit 160 straffen Liedern über die corpulentesten Capitel des heiligen Corpusiuris auf mehr als 200 der famosesten Melodieen

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Von  den  Rechten  und  deren  Verfolgung.
Wiederherstellung  der  Rechte.
Es  kommen  die  Rechte  durch  Richterspruch  wieder,
Wenn  er  mich  in  vorigen  Stand  wieder  setzt,
Und  zweitens,  von  wegen  des  Rechtes,*)  Ihr  Brüder,
Den  rechtlichen  Mann  dies  am  meisten  ergötzt;
Und  drittens,  konnt'  es  vom  Subject  auch  geschehen,
r;10)
Nahm's  wieder  die  nöthigen  Thatsachen  vo
Mich  Hartleib'gen  aber  die  Reime  aufblähen,
Ich  reime  auf:  „vor"  nun  richtig:  „ich  Thor!"
*)  Ein  adrett-jocos  hergerichtetes  Lied!  dem  geneigten  Leser  wird  nicht
entgehen,  daß  in  selbigem  lauter  Reime  von  der  härtesten  Sorte  oft  mit
nicht  geringen  Kosten  zusammengebracht  worden  sind.  —  1)  Const.  29.
C.  2.  3.  „Quilibet  juri  pro  se  introducto  renunciare  potest.“  Const.
11.  C.  4.  1.  „Ad  jura  renunciata  non  datur  regressus.“  Const.  4.  C.
2,  3.—  Const.  51.  C.  1.  3.—  In  Verbindung  mit  Fragm.  174.  §.  1.  D.
59.  17.  und  beziehungsweis  mit  Fragm.  19.  D.  5.  2.  —  Fragm.  8.  D.  5.
3.  —  2)  Const.  7.  C.  451.  in  Verbindung  mit  Const.  1.  C.  5.  23.
3)  Nach  der  Regel,  „resoluto  jure  concedentis  resolvitur  jus  concessum.“
Frag.  3.  D.  20.  6.  —  Fragm.  2.  §.  4.  D.  41.  4.—  4)  Nr.  26.  Strophe  2.
S.  46.  —  Fragm.  4.  pr.  D.  8.  1.  Fragm.  4.  D.  7.  1.  Fragm.  6.  pr.  D.
20.  6.  Fragm.  44.  §.  1.2.  D.  44.  7.  —  5)  Nr.  26.  Strophe  7.—  6)  Fragm.
8.  §.  6.  D.  17.  1.  —  7)  Const.  3.  C.  11.  42.  —  8)  S.  Nr.  73.  74.  u.  75
9)  Fragm.  35.  D.  20.  1.  Si  insula,  quam  tibi  ex  pacto  convento
vendere  licuit,  combusta  est,  deinde  a  debitore  tuo  restituta,  idem  in
nova  insula  juris  habes.  —  10)  Fragm.  27.  §.  2.  D.  2.  14.  „Pactum
ne  peteret,  postea  convenit,  ut  peteret;  prius  pactum  per  posterius
eidetur."
            
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